Vorlage - SGM/2011/005  

Betreff: Bildung des Samtgemeindeausschusses gem. §§ 74, 75 NKomVG
a) Beschluss über die Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten
b) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen
entfallenden Ausschusssitze
c) Benennung der Beigeordneten und der Stellvertreter/innen
durch die Fraktionen und Gruppen
d) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des
Samtgemeindeausschusses
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.11.2011 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage SGM_2011_005  

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Zahl der Beigeordneten wird für die Dauer der Wahlperiode um zwei Beigeordnete auf

    acht Beigeordnete erhöht.

b) Die Verteilung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie

    folgt festgestellt:

    CDU-Fraktion:              5 Sitze

    SPD-Fraktion:              2 Sitze

    GRÜNE-Fraktion:              1 Sitz

 

c) Als Beigeordnete werden benannt:

 

CDU-Fraktion

Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SPD-Fraktion

Vertreter/in

 

 

 

 

 

GRÜNE-Fraktion

Vertreter/in

 

 

 

d) Die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses wird wie folgt festgestellt:

 

Mitglied

Vertreter/in

Samtgemeindebürgermeister Heinrich Wrede

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erster Samtgemeinderat Eckhard Montzka

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu a)

Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden mit nicht mehr als 26 bis 36 Samtgemeinderatsmitgliedern 6 Beigeordnete. Gemäß § 74 Abs. 2 NKomVG kann der Samtgemeinderat für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.

 

Zu b)

Die Bildung des Samtgemeindeausschusses erfolgt in der ersten Sitzung des Samtgemeinderates nach den Vorschriften über die Bildung der Ratsausschüsse gemäß
§ 75 i.V.m. § 71 NKomVG. Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt.

 

Hiernach stehen der CDU-Fraktion 5, und der SPD-Fraktion 2 Sitze und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz im Samtgemeindeausschuss zu.

 

Der Samtgemeindebürgermeister gehört dem Samtgemeindeausschuss mit Stimmrecht Kraft Gesetzes an.

 

Der Erste Samtgemeinderat gehört dem Samtgemeindeausschuss mit beratender Stimme an.

 

Zu c)

In der ersten Sitzung des Samtgemeinderates bestimmen die Samtgemeinderatsmitglieder aus ihrer Mitte die Beigeordneten. Für jedes Ausschussmitglied ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen.

 

Zu d)

Die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses ist durch Beschluss festzustellen.

 

Rechtsgrundlage:

§§ 7, 74, 75 i.V.m. § 71 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Als Aufwandsentschädigung je Beigeordnete/r wird aufgrund der derzeitig gültigen Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Meinersen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR zuzügl. 35,00 EUR Fahrkostenerstattung (insgesamt 185,00 EUR) gezahlt. Die jährliche Aufwandsentschädigung beträgt somit insgesamt 17.760,00 EUR jährlich und belastet den Ergebnis- und Finanzhaushalt.


 


Anlage/n:

Rechtsgrundlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage SGM_2011_005 (61 KB)      
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