Vorlage - SGM/2011/005
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Beschlussvorschlag:
a) Die Zahl der Beigeordneten wird für die Dauer der Wahlperiode um zwei Beigeordnete auf
acht Beigeordnete erhöht.
b) Die Verteilung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie
folgt festgestellt:
CDU-Fraktion: 5 Sitze
SPD-Fraktion: 2 Sitze
GRÜNE-Fraktion: 1 Sitz
c) Als Beigeordnete werden benannt:
CDU-Fraktion | Vertreter/in |
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SPD-Fraktion | Vertreter/in |
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GRÜNE-Fraktion | Vertreter/in |
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d) Die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses wird wie folgt festgestellt:
Mitglied | Vertreter/in |
Samtgemeindebürgermeister Heinrich Wrede |
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Erster Samtgemeinderat Eckhard Montzka |
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Sachverhalt:
Zu a)
Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden mit nicht mehr als 26 bis 36 Samtgemeinderatsmitgliedern 6 Beigeordnete. Gemäß § 74 Abs. 2 NKomVG kann der Samtgemeinderat für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.
Zu b)
Die Bildung des Samtgemeindeausschusses erfolgt in der ersten Sitzung des Samtgemeinderates nach den Vorschriften über die Bildung der Ratsausschüsse gemäß
§ 75 i.V.m. § 71 NKomVG. Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt.
Hiernach stehen der CDU-Fraktion 5, und der SPD-Fraktion 2 Sitze und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz im Samtgemeindeausschuss zu.
Der Samtgemeindebürgermeister gehört dem Samtgemeindeausschuss mit Stimmrecht Kraft Gesetzes an.
Der Erste Samtgemeinderat gehört dem Samtgemeindeausschuss mit beratender Stimme an.
Zu c)
In der ersten Sitzung des Samtgemeinderates bestimmen die Samtgemeinderatsmitglieder aus ihrer Mitte die Beigeordneten. Für jedes Ausschussmitglied ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen.
Zu d)
Die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses ist durch Beschluss festzustellen.
Rechtsgrundlage:
§§ 7, 74, 75 i.V.m. § 71 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Als Aufwandsentschädigung je Beigeordnete/r wird aufgrund der derzeitig gültigen Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Meinersen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR zuzügl. 35,00 EUR Fahrkostenerstattung (insgesamt 185,00 EUR) gezahlt. Die jährliche Aufwandsentschädigung beträgt somit insgesamt 17.760,00 EUR jährlich und belastet den Ergebnis- und Finanzhaushalt.
Anlage/n:
Rechtsgrundlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage SGM_2011_005 (61 KB) |