Vorlage - MUE/2015/264
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Beschlussvorschlag:
Entsprechend den vorgestellten Planungen ist der Fußweg in der „Dorfstraße“ (durchgängig) und in der „Böckelser Straße“ nach der Maßgabe der Planungen für die Dorferneuerung in Betonrumpelpflaster- Farbe grau - einheitlich neu zu gestalten.
Gleichfalls ist die Neuherstellung eines Fußweges im nördlichen Bereich der „Allerstraße“ bis zum Kreuzungspunkt der Straße „Am See“ mit dem vorhandenem Rechteckverbundpflaster der „Dorfstraße“ auszuführen.
Für die vorgenannten Maßnahmen sind Förderanträge beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig nach der EU ZILE Richtlinie zu stellen und entsprechende Planungen und Kostenermittlungen vorzunehmen.
Die Anlieger sind über das geplante Bauprojekt zeitnah zu verständigen.
Sachverhalt:
Die Haushaltsplanung 2015 sieht einen Ansatz für die Neuherstellung eines Gehweges im östlichen Teil der „Dorfstraße“ (Plangebiet „Osterfeld“) vor. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme aus dem Plan der Dorferneuerung.
Außerdem ist im Rahmen der Dorferneuerung vorgesehen, im nördlichen Bereich der „Dorfstraße“, beginnend vom Kreuzungspunkt Straße „Am Lohberg“ bis zum Friedhof, ebenfalls einen neuen Gehweg zu errichten. Gleichfalls sollen die vor dem Friedhof befindlichen Parkflächen neu gestaltet werden.
Vorgenannte Maßnahmen lassen eine Beitragslast für die Anlieger entstehen. Um eine „Beitragsgerechtigkeit“ für alle Beteiligten entstehen zu lassen, ist zu entscheiden, ob die verbleibenden Teilstrecken der „Dorfstraße“ – wo sich derzeit schon ein Fußweg befindet und dieser teilweise in Asphalt als auch in Rechteckverbundsteinpflaster befestigt ist - gleichfalls neu und damit einheitlich zu gestalten.
In diesem Zusammenhang sollte auch der vorhandene asphaltierte Fußweg in der „Böckelser Straße“ neu hergestellt werden.
Das in der „Dorfstraße“ entnommene Rechteckverbundsteinpflaster könnte zur Neuherstellung eines Fußweges im nördlichen Bereich der „Allerstraße“ Wiederverwendung finden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Der Haushaltsplan 2015 sieht im Finanzhaushalt folgende Mittelansätze vor:
Gehweg Osterfeld I 051554104 100.000,00 €
Gehweg „Dorfstraße“ I 051254106 15.000,00 € 50.000,00 €
Teilabschnitt von der Straße (HAR 2014)
„Am Lohberg“ bis zum Friedhof (Finanzhaushalt)
Nach noch durchzuführenden Kostenermittlungen sind etwaig zusätzlich erforderliche Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen.
Anlage/n:
Lageplan mit farblicher Darstellung der Situation
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Flettmar - Lageplan Gehwege (348 KB) |