Vorlage - MEI/2015/258
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Sachverhalt:
Das beratende Mitglied (Bürgervertreter) Ulf Neumann hat das Amt im Sport-, Sozial- und Kulturausschuss niedergelegt.
Brunhilde Jahns übernimmt das Amt des beratenden Mitglieds im Sport-, Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde.
Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörige Mitglied des Sport-, Sozial- und Kulturausschuss
Brunhilde Jahns
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ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist von dem Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage MEI/2015/258 (193 KB) |