Vorlage - SGM/2015/426  

Betreff: Standorte von Windkraftanlagen
hier: Mitgliedschaft der Eigentümergemeinschaft Müden (Aller) GbR
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 65 30 00 -Mi
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
12.03.2015 
19. Sitzung des Samtgemeinderates abgelehnt     

Beschlussvorschlag:

 

Als fiskalischer Eigentümer von Grundstücken innerhalb des vom Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB) in der Prüfung befindlichen Vorranggebietes Meinersen/Müden 01 für Windenergie, tritt die Samtgemeinde Meinersen der Eigentümergemeinschaft Müden (Aller) GbR bei.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Samtgemeinde Meinersen lehnt eine Änderung des Raumordnungsprogramms 2008 des Zweckverbandes Braunschweig im Bereich der Gemeinde Müden (Aller) grundsätzlich ab. Hier soll ein Vorranggebiet „Meinersen/Müden 01 für Windenergie“ geplant werden. Diese ablehnende Haltung ist in Form einer Stellungnahme an den Zweckverband Braunschweig gerichtet worden.

 

Da die Entscheidungsfindung des Verbandes noch nicht abgeschlossen ist, ist nicht auszuschließen, dass unabhängig von den Stellungnahmen der Samtgemeinde Meinersen und der Gemeinde Müden (Aller) eine Überplanung dieses Gebietes durchgeführt wird. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, sich mit allen Grundstückseigentümern zusammen zu schließen und der bereits gegründeten Eigentümergemeinschaft Müden (Aller) GbR beizutreten. Die Möglichkeit einer Einflussnahme auf die Entwicklung des angedachten Windparks in der Gemeinde Müden (Aller) kann damit auch im Falle einer Ausweisung gegen den Willen der Samtgemeinde erhalten bleiben. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft Müden (Aller) GbR hat vorerst keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:

keine

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