Vorlage - SGM/2015/429  

Betreff: Verpflichtung eines neuen Samtgemeinderatsmitgliedes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 12 91 21 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
12.03.2015 
19. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage SGM_2015_429  

Sachverhalt:

 

Hinweis:   Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Uwe Grützmacher geht der Sitz

                auf Herrn Rüdiger Baars als Ersatzperson über.

 

 

Das Samtgemeinderatsmitglied

 

Rüdiger Baars

 

wird vom Samtgemeindebürgermeister / stellv. Samtgemeindebürgermeister verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Gemäß § 54 i.V.m. § 43 NKomVG wird das neue Samtgemeinderatsmitglied des Samtgemeinderates vom Samtgemeindebürgermeister / stellv. Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

Insbesondere erfolgt ein Hinweis auf die Pflichten gemäß §§ 40-42 NKomVG.

 

Die Verpflichtung kann

 

a) entweder per Handschlag oder

b) dadurch abgegeben werden, dass das Ratsmitglied die Verpflichtung, seine Aufgaben
    nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu
    beachten, dem Vorsitzenden nachspricht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage SGM_2015_429 (153 KB)      
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