Vorlage - MUE/2015/268  

Betreff: Errichtung von Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Gasthof Schrader", Bahnhofstraße;
hier: Antrag Nr. 2014-39 der Gruppe SPD/FDP-Fraktion im Gemeinderat Müden (Aller) vom 10.11.2014
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.03.2015 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
Antrag Gruppe SPD FDP  

Beschlussvorschlag:

 

Der Errichtung von zwei Buswartehäusern an der Bushaltestelle Bahnhofstraße „Gasthof Schrader“ wird zugestimmt. Bei der Landesnahverkehrsgesellschaft mbH in Hannover sind Fördermittel bis spätestens zum 31.05.2016 zu beantragen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gruppe SPD/FDP hat einen Antrag gestellt, ein Wartehäuschen an der Bushaltestelle Bahnhofstraße „Gasthof Schrader“ zu errichten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Diese Haltestelle wird derzeit von der Linie 141, 144 und 157 angefahren und wird von Schülerinnen und Schülern (hauptsächlich), normalem Linienverkehr sowie VW-Berufsverkehr frequentiert.

Zurzeit gibt es an beiden Haltestellen keinen Wetterschutz. Daher wären Unterstände für Fahrgäste, auch von Seiten der Verkehrsunternehmen Bischoff-Brauner (BBG) und Verkehrsgesellschaft im Landkreis Gifhorn (VLG), sehr wünschenswert.

 

Für die Haltestelle an der östlichen Seite der Bahnhofstraße (FR Dieckhorst) wäre ein möglicher Standort für ein Wartehaus auf dem Grünstreifen neben dem Ehrenmal gegeben. Dieser Grünstreifen ist Bestandteil der Straße und befindet sich somit im Eigentum der Gemeinde.

Die Haltestelle an der westlichen Seite der Bahnhofstraße (FR Gifhorn) befindet sich direkt auf dem Bürgersteig, vor dem Grundstück Bahnhofstraße 44 (Eigentümer Gerolf Linneweh).

Nach telefonischer Anfrage bei Herrn Linneweh ist er gegen die Aufstellung eines Wartehauses auf einem Teil seines Grundstückes (bei entsprechendem Ausgleich) nicht abgeneigt.

 

Aufgrund von Neuregelungen im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vom 07.08.2013 wird ein Ausbau von allen Haltestellen mittelfristig notwendig sein, da das Gesetz bis zum 01.01.2022 eine vollständige Barrierefreiheit vorsieht. Danach müsste auch an dieser Haltestelle ein entsprechender Hochbord gebaut werden.

 

 

 

 

Außerdem gibt es die Möglichkeit, für die Errichtung von Wartehäusern an Bushaltestellen Fördermittel in Höhe von 75 % der Gesamtkosten bei der Landesnahverkehrsgesellschaft mbH in Hannover zu beantragen. Entsprechende Anträge sollen für sämtliche Haltestellen in der Gemeinde Müden (Aller) für die nächste Förderperiode bis 31.05.2016 gestellt werden. Bevor diese Anträge gestellt werden, findet noch eine Beratung in den politischen Gremien statt.

 

Ein Ausbau der Haltestelle sowie die Errichtung von Wartehäusern könnte dann 2017 realisiert werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen.

 

 


Anlage/n:

Antrag Gruppe SPD/FDP

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Gruppe SPD FDP (58 KB)      
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