Vorlage - SGM/2015/430  

Betreff: Feststellung eines Sitzverlustes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 12 91 21 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
12.03.2015 
19. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage SGM_2015_430  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt den Sitzverlust für das Mitglied des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Meinersen, Herrn Uwe Grützmacher, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG fest.

 


Sachverhalt:

 

Herr Uwe Grützmacher hat mit Schreiben vom 17.02.2015 mitgeteilt, dass er sein Ratsmandat in der Samtgemeinde Meinersen niederlegt. Dieses führt zum Sitzverlust gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG.

 

Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Samtgemeinderat festzustellen, ob die Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage SGM_2015_430 (134 KB)      
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