Vorlage - SGM/2015/430
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Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt den Sitzverlust für das Mitglied des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Meinersen, Herrn Uwe Grützmacher, gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG fest.
Sachverhalt:
Herr Uwe Grützmacher hat mit Schreiben vom 17.02.2015 mitgeteilt, dass er sein Ratsmandat in der Samtgemeinde Meinersen niederlegt. Dieses führt zum Sitzverlust gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG.
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG hat der Samtgemeinderat festzustellen, ob die Voraussetzung für den Sitzverlust vorliegt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage SGM_2015_430 (134 KB) |