Vorlage - SGM/2015/431
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Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat stellt folgende Umbesetzung im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss fest:
Als Nachfolger/in für das ausgeschiedene Ausschussmitglied Herrn Uwe Grützmacher wird
benannt.
Sachverhalt:
Die Ausschussbesetzung ist gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen aufgrund der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen vorzunehmen.
Scheidet ein Samtgemeinderatsmitglied aus dem Samtgemeinderat aus, so verliert es gleichzeitig seinen Ausschusssitz, den die entsprechende Fraktion oder Gruppe entsprechend § 71 Abs. 2 Satz 7 i.V.m. § 71 Abs. 9 Nr. 2 NKomVG umgehend neu zu besetzen hat.
Herr Uwe Grützmacher war Ausschussmitglied im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss.
Das Ergebnis der Neubesetzung hat der Samtgemeinderat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage SGM_2015_431 (185 KB) |