Vorlage - SGM/2011/007  

Betreff: Bildung von Ratsausschüssen gemäß § 71 NKomVG
a) Festlegung der Ausschüsse
b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze
c) Feststellung der Sitzverteilung
d) Benennung der Ausschussmitglieder
e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter/innen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.11.2011 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage SGM_2011_007  

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)

Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Samtgemeinderates werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

  • Haushaltsausschuss
  • Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • Feuerschutzausschuss
  • Schulausschuss
  • Jugendausschuss

 

Zu b)

Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird auf neun festgesetzt.

 

Die Zahl der Bürgervertreter/innen, beratenden oder sonstigen Mitglieder wird wie folgt festgesetzt:

 

Ausschuss

Anzahl

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

3 und 3 Vertreter der Friedhöfe

Feuerschutzausschuss

3 Vertreter

Schulausschuss

1 Lehrervertreter

1 Elternvertreter

1 Abwesenheitsvertreter für Elternvertreter

1 Schülervertreter

Jugendausschuss

1 Vertreter der Jugendfeuerwehren

1 Vertreter der Kirchengemeinden

1 Vertreter der Sportvereine

1 Vertreter der Jugendarbeit

1 Vertreter des Gesamtelternrates der Kita‘s

und je

1 Vertreter der Betriebsträger der Kita’s

(DRK/Kirche)

 


Zu c)

Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie folgt festgestellt:

 

  • CDU-Fraktion =               5 Sitze
  • SPD-Fraktion =              3 Sitze
  • GRÜNE-Fraktion =              1 Sitz

 

Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis 2:1.

(2 CDU und 1 SPD)

 

Zu d)

Die Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt festgestellt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und

Umweltausschuss

Feuerschutzausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulausschuss

Jugendausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bürgervertreter / beratende Mitglieder

 

Bau-, Planungs- und

Umweltausschuss

Feuerschutz-ausschuss

Schulausschuss

Jugendausschuss

 

1.

1.

1.

1.

2.

2.

2.

2.

3.

3.

3.

3.

4.

 

4.

4.

5.

 

 

5.

6.

 

 

6.

 

 

 

7.

 

 

 

8.

 

Zu e)

Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:

 

Fraktion / Gruppe

Ausschuss

1. Zugriff CDU

 

2. Zugriff SPD

 

3. Zugriff CDU

 

4. Zugriff CDU/SPD- Losentscheid

 

5. Zugriff CDU/SPD- Losentscheid

 

 

Beim 4. und 5. Zugriff haben nach der Berechnung nach dem Verfahren d´Hondt CDU und SPD die gleiche Höchstzahl, so dass hier das Los entscheidet, das der Samtgemeinderats-vorsitzende zu ziehen hat.

 

Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:

 

Ausschuss

Vorsitz

Vertretung

Haushaltsauschuss

 

 

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

 

 

Feuerschutzausschuss

 

 

Schulausschuss

 

 

Jugendausschuss

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu a)

Aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Samtgemeinderates beratende Ausschüsse gebildet werden. Die fachorientierte Ausschussbildung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Bisher gab es folgende Auschüsse: Haushaltsausschuss, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Feuerschutzausschuss, Schulausschuss und Jugendausschuss.

 

Zu b)

Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von neun hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

 

Zu c)

Die Ausschüsse werden in der Weise gebildet, dass die vom Samtgemeinderat festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennungen der einzelnen Fraktionen und Gruppen des Samtgemeinderates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das der Ratsvorsitzende zu ziehen hat.

 

Aus dieser Berechnung ergibt sich bei neun Ausschussmitgliedern folgende Verteilung

 

              CDU:                            5 Sitze

              SPD:                            3 Sitze

              GRÜNE:               1 Sitz

 

 

Zu d)

Nach der unter Beschlussvorschlag c) erläuterten Sitzverteilung sind die entsprechenden Ausschusssitze zu verteilen.

 

Bei der Ausschussbildung sind für den Jugendausschuss Sonderregelungen zu beachten (Frauenquote).

 


Kreisangehörige Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 5000, die die Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen und die eine entsprechende Vereinbarung mit den Landkreisen als Träger der Jugendhilfe abgeschlossen haben, müssen regelmäßig einen Jugendausschuss bilden. Für diese Ausschussbildung ist die sogenannte Frauenquote (die Hälfte der stimmberechtigten Samtgemeinderatsmitglieder bzw. deren Vertreter sollen Frauen sein) anzuwenden.

 

Zusätzlich können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen werden, die kein Stimmrecht besitzen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Mitglieder des Samtgemeinderates sein. Die Anzahl der beratenden Mitglieder wird vom Rat im Rahmen der Vorgaben des § 71 Abs. 7 NKomVG festgelegt. Bisher waren im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sechs Bürgervertreter und im Feuerschutzausschuss drei Bürgervertreter benannt.

 

Für den Schulausschuss greifen nach dem Nds. Schulgesetz spezielle Regelungen, wonach vorgeschrieben ist, dass dem Ausschuss mindestens ein Lehrervertreter, ein Elternvertreter und ein Schülervertreter anzugehören haben. Von dieser Mindestregelung ist dahingehend abgewichen worden, dass für den/die Elternvertreter/in ein Abwesenheitsvertreter bestimmt wurde.

 

Es wird vorgeschlagen, die bisherigen Vertreter/innen bis zu einer Neubenennung durch die zuständigen Vertretungen (Schulpersonalvertretung, Gemeindeschülerrat und Gemeindeelternrat) zu bestätigen. Ggf. werden bereits vorliegende Benennungen in der Sitzung vorgestellt.

 

Spezielle Regelungen bestehen ebenfalls für den Jugendausschuss nach dem Jugendhilfegesetz, wonach in diesem Jugendausschuss beratende Mitglieder aus dem Bereich der freien Jugendpflege zu berufen sind. Als beratende Mitglieder waren bisher 1 Vertreter der Jugendfeuerwehren, 1 Vertreter der Kirchengemeinden, 1 Vertreter der Sportvereine, 1 Vertreter der Jugendarbeit, 1 Vertreter des Gesamtelternrates der Kita´s und je 1 Vertreter der Betriebsträger der Kindertagesstätten (DRK/Kirche) benannt worden. Es wird vorgeschlagen die bisherigen Vertreter zu bestätigen. Ggf. werden bereits vorliegende Benennungen in der Sitzung vorgestellt.

 

Bisher waren folgende Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder in folgenden Ausschüssen vertreten: 

 

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Feuerschutzausschuss

Schulausschuss

Jugendausschuss

Sven J. Mayer

Gerald Bergling

Torben Weichert

Schülervertreter

Pesi Daver*

Vertreter der Jugendfeuerwehren

Karl-Heinrich Niebuhr

Kurt Klenner

Heidi Neuendorf

Elternvertreterin

N.N.

Vertreterin der Jugendarbeit

Heiko Obst

Norbert Pachali

Oliver Wolter

Lehrervertreter

Dietlinde Obermayr

Vertreterin der Sportvereine

 

 

Peter Hecker

stv. Elternvertreter

als Abwesenheits-

vertreter

N.N.

Vertreter der Kirche

 

 

 

Barbara Meier

Vertreterin des Gesamtelternrats der Kita´s

 

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Feuerschutzausschuss

Schulausschuss

Jugendausschuss

 

 

 

Karin Single

Vertreterin des

Trägers DRK

 

 

 

Kerstin Aust

Vertreterin des Trägers Kirche

 

Hinweis:  Herr Sven J. Meyer und Herr Pesi Daver wurden in den Samtgemeinderat gewählt

                und stehen als Bürgervertreter nicht mehr zur Verfügung.

 

Zu e)

Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren.

Die Zugriffsrechte sind demnach: 1. CDU, 2. SPD, 3. CDU, 4. CDU/SPD, 5. CDU/SPD. Aufgrund der gleichen Höchstzahlen beim 4. und 5. Zugriff ist ein Losentscheid erforderlich. Dieses Los ist durch den Samtgemeinderatsvorsitzenden zu ziehen.

 

Die Fraktionen/Gruppen benennen in der o.g. Zugriffsreihenfolge die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen und bestimmen die Vorsitze aus der Mitte der Ausschussmitglieder.

 

Rechtsgrundlage:

§§ 71, 73 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG),

§§ 3, 13 Abs. 2 AGKJHG

§ 110 Nds. Schulgesetz

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage SGM_2011_007 (232 KB)      
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