Vorlage - MUE/2015/270  

Betreff: Straßenbaubeitrag für die Anlage "Moorstraße" in Hahnenhorn
hier: Aufwandsspaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 22 53 10/55 - Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.03.2015 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan Moorstraße  
Kostenaufstellung Moorstraße  

Beschlussvorschlag:

 

Für das Abrechnungsgebiet „Moorstraße“ in Hahnenhorn wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Müden (Aller) – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtungen

 

Verbesserung der Fahrbahn,

Erneuerung der Oberflächenentwässerung und

Verbesserung der Beleuchtungseinrichtung

 

beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage „Moorstraße“ ausgebaut worden sind (u.a. Gehweganlagen) ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannten Teileinrichtungen zu erreichen.

 

Die Kosten der Straßenbaumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurde den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 04.12.2013 dargelegt.

 

Im Rahmen der bereits abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen liegen der Gemeinde bereits sämtliche Schlussrechnungen vor. Diese sind allerdings noch nicht abschließend ausgewertet, so dass bei den finanziellen Auswirkungen auf das Zahlenwerk der Vorausleistungserhebung vom 09.07.2014 Bezug genommen wird.

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

In Abhängigkeit der noch auszuwertenden Schlussrechnungen entstehen nach der durchgeführten Vorausleistungserhebung voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von rund 74.560,00 €.

 

Bei einer Nutzungsdauer der Fahrbahn, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtungseinrichtung von 25 Jahren werden die Beiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (2.982,40 €/Jahr, Berechnung: 74.560,00 € : 25 Jahre).

 

 


Anlage/n:

Lageplan Abrechnungsgebiet „Moorstraße“

Kostenverteilung „Moorstraße“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Moorstraße (267 KB)      
Anlage 2 2 Kostenaufstellung Moorstraße (37 KB)      
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