Vorlage - MUE/2015/272
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Beschlussvorschlag:
1. Der „Moosweg“ in Müden (Aller) ist in Pflasterbauweise Farbe grau grundhaft neu
herzustellen.
2. Im Haushaltsjahr 2015 wird einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 35.000,00 €
zugestimmt.
3. Eine Informationsveranstaltung für die Anlieger ist durchzuführen und die Einholung von
Angeboten für die Tiefbauarbeiten ist kurzfristig zu veranlassen.
Sachverhalt:
Im Herbst diesen Jahres hat die Firma BEMA eine Nahwärmeleitung in die Straße „Moosweg“ verlegt. Hierzu wurde es notwendig, die Altfahrbahn in einer Breite von 1,50 m in voller Länge von ca. 42 m zu öffnen.
Die Asphaltfahrbahn ist sehr dünnschichtig und stark verschlissen, somit am Ende ihrer Nutzungszeit.
Mit Abschluss der Verlegung der Nahwärmeleitung trat die Firma BEMA mit dem Vorschlag an die Verwaltung heran, dass es technisch sinnvoll und auch erforderlich wäre, die Fahrbahn in voller Breite und Länge neu herzustellen.
Die Firma BEMA würde die Herstellungskosten der Fahrbahn in 1,50 m Breite und ganzer Länge voll übernehmen (entspricht der in Anspruch genommenen Grabenbreite zur Verlegung der Nahwärmeleitung).
Die Verwaltung hat die Herstellungskosten mit 35.000,00 € kalkuliert.
Der Straßenbauentwurf sieht eine gepflasterte Fahrbahn mit beidseitiger Tiefbordbegrenzung vor. Die Fahrbahnbreite beträgt ca. 4,00 m und die Länge ca. 42,00 m. Einseitig ist die Anordnung einer dreizeiligen Gosse mit Straßenabläufen und deren Anbindung an das öffentliche Regenwasserkanalisationsnetz vorgesehen.
In der Sitzung des BPU am 16.11.2015 ist die Maßnahme unter dem Tagesordnungspunkt Haushaltsplanentwurf 2016 besprochen worden und der Ausschuss gab die Empfehlung ab, die Maßnahme noch in diesem Jahr durch Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe zu beginnen.
Der Straßenbauentwurf ist den Anliegern im Rahmen einer Versammlung vorzustellen.
Die Ausschreibung der Bauleistungen sollte kurzfristig erfolgen, so dass auch die bauliche Umsetzung zeitnah erfolgen kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von 35.000,00 €, welche im Finanzhaushalt unter der Kostenstelle 5410000 im Haushaltsjahr 2015 außerplanmäßig zu veranschlagen sind.
Außerdem sind Einzahlungen in Form eines Kostenzuschusses der Firma. BEMA in Höhe von ca. 5.000,00 € sowie von Anliegerbeiträgen - deren Höhe noch zu ermitteln ist - zu erwarten.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 1.400,00 € (35.000,00 €/25 Jahre) darzustellen. Gleichzeitig sind Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens (Zuschuss Firma BEMA und Anliegerbeiträge) zu erwarten.
Anlage/n:
keine