Vorlage - SGM/2011/009
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Beschlussvorschlag:
Als Vertreter/in in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Nr. 44 „Untere Fuhse“ werden für die Dauer der Wahlperiode des Samtgemeinderates benannt:
als Mitglied | als Vertretung |
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Sachverhalt:
Als Mitglied im Unterhaltungsverband Nr. 44 „Untere Fuhse“ ist die Samtgemeinde mit einer Vertreterin/einem Vertreter in die Verbandsversammlung vertreten. Diese/Dieser kann durch einen persönlich zu benennenden Vertreter vertreten werden.
Zurzeit nimmt Herr Hans-Henning Wrede diese Aufgabe wahr (Vertreter ist Ernst-August Niebuhr).
Rechtsgrundlage
§ 71 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 18 der Satzung des Unterhaltungsverbandes „Untere Fuhse“ in der zurzeit gültigen Fassung
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage SGM_2011_009 (12 KB) | ||||
2 | Satzung Unterhaltungsverband Nr 44 Untere Fuhse (663 KB) |