Vorlage - HIL/2015/228
|
|
Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung der Zustimmung von der Unteren Naturschutz- und Wasserbehörde wird der Angelsportverein Hillerse e.V. ermächtigt, im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie eine Renaturierungsmaßnahme am Okerhanggraben in der Gemarkung Hillerse Flur 14, Flurstück 30/6, Gemarkung Hillerse auszuführen. Der Okerhanggraben wird naturnah gestaltet und der vorhandene Sohlabsturz wird in eine Sohlgleite umgebaut.
Sachverhalt:
Der Angelsportverein Hillerse e.V. hat bei der Gemeinde Hillerse beantragt, im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie eine Renaturierungsmaßnahme am Okerhanggraben in der Gemarkung Hillerse Flur 14, Flurstück 30/6, Gemarkung Hillerse, auszuführen. Der Okerhanggraben soll naturnah gestaltet werden und der vorhandene Sohlabsturz in eine Sohlgleite umgebaut werden.
Als Eigentümer des Okerhanggrabens bestehen gegen diese Maßnahme keine Bedenken, sofern die Untere Naturschutz- und Wasserbehörde diesem Projekt zustimmt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Zustimmungserklärung
Kostenschätzung
Liegenschaftskarte
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zustimmungserklärung (172 KB) | ||||
2 | Kostenschätzung (252 KB) | ||||
3 | Liegenschaftskarte (199 KB) |