Vorlage - SGM/2011/011
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Beschlussvorschlag:
Für die Wahl zum Verbandsausschuss des Unterhaltungsverband Nr. 39 „Oker“ werden für die Dauer der Wahlperiode vom 01.01.2012 bis 31.12.2016 benannt:
als Mitglied | als Vertretung |
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benannt.
Sachverhalt:
Als Mitglied im Unterhaltungsverband Nr. 39 „Oker“ hat die Samtgemeinde eine/einen Vertreter/in für die Wahl in den Verbandausschuss zu benennen. Neben der/dem Vertreter/in im Verbandsausschuss ist ein persönlicher Vertreter/eine persönliche Vertreterin des Ausschussmitgliedes zu benennen.
Bisher waren Herr Heinz-Robert Köhler (Vertreter: Herr Karsten Dürkop) benannt.
Die Amtszeit im Verbandsausschuss läuft gemäß § 15 der Satzung vom 01.01.2012 bis 31.12.2016.
Rechtsgrundlage
§ 71 Abs. 6 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§§ 12 und 15 der Satzung Unterhaltungsverband Oker in der zurzeit gültigen Fassung
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 zur Vorlage SGM_2011_011 (18 KB) | ||||
2 | Satzung Unterhaltungsverband Nr 39 Oker (629 KB) |