Vorlage - HIL/2015/233
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Beschlussvorschlag:
a) Dem Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hauptstraße/Am Brink“ und der zugehörigen FFH-Verträglichkeitsvorprüfung sowie der Begründung wird zugestimmt.
b) Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB wird beschlossen.
c) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sind gleichzeitig zu beteiligen (zusammengefasstes Verfahren).
Sachverhalt:
Um in Hillerse in der „Hauptstraße 3“ zwei hinterliegende Häuser für die Kinder der Eigentümer errichten zu können, war eine Bauvoranfrage beim Landkreis Gifhorn gestellt worden. Diese wurde abgelehnt, da die zu bebauende Fläche im Außenbereich liegt. Insofern ist vorgesehen, den betreffenden Bereich in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einzubeziehen. Im Rahmen des Planverfahrens zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hauptstraße/Am Brink“ nach § 34 (4) BauGB war aufgrund der Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zum FFH-Gebiet eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung erstellt worden. Hierzu sind im Planverfahren artenschutzrechtliche Kartierungen der Brutvögel und Potentialabschätzungen zu Reptilien, Amphibien, Fledermäusen und Insekten eingefordert worden.
Auf Grund der bereits zuvor erfolgten Biotoptypenerfassung für den Planbereich wird nicht mit dem Vorkommen besonders oder streng geschützter oder vom Aussterben bedrohter Arten gerechnet. Da das Artenschutzrecht ohnehin unmittelbar gilt und zu beachten ist, ist der Beginn der Bauarbeiten selbstverständlich außerhalb der Brut- und Setzzeit vorgesehen. Insofern kann es als angemessen erachtet werden, die erforderlichen Kartierungen und Potentialabschätzungen parallel zum Planverfahren durchführen zu lassen und die Ergebnisse bei der späteren Beschlussfassung zu berücksichtigen.
Der Vorentwurf zur oben genannten Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hauptstraße/Am Brink“ ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gemäß § 4 (1) BauGB mit einer Frist bis zum 27.03.2015 zur Stellungnahme vorgelegt worden. In der Zeit vom 27.02.2015 bis 13.03.2015 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Zusammenstellungen der eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Anmerkungen sind als Anlage beigefügt.
Zur Fortführung des Verfahrens sind die oben genannten Verfahrensschritte erforderlich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Zusammenstellung Verfahren § 4 (1) BauGB
Zusammenstellung Verfahren § 3 (1) BauGB
Satzung
Gebietsabgrenzung
Planentwurf
Planzeichenerklärung/Textliche Festsetzungen
FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | SatzungHauptstrAmBrinkTab§4(1) (355 KB) | ||||
2 | SatzungHauptstrAmBrinkTab§3(1) (123 KB) | ||||
3 | SatzungHauptstrAmBrinkSatzung (121 KB) | ||||
4 | SatzungHauptstrAmBrinkGebietsabgrenz§3(2) (247 KB) | ||||
5 | SatzungHauptstrAmBrinkPlan§ 3(2) (558 KB) | ||||
6 | SatzungHauptstrAmBrinkPLZTextlFest§ 3(2) (158 KB) | ||||
7 | SatzungHaupstrAmBrinkFFHVerträgl§3(2) (357 KB) | ||||
8 | SatzungHauptstrAmBrinkBegründung§3(2) (681 KB) |
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