Vorlage - SGM/2011/012  

Betreff: Vertretung der Samtgemeinde Meinersen beim Wasserverband Gifhorn
a) Vorschlag für die Wahl eines Vorstandsmitgliedes / stv. Vorstandsmitgliedes
b) Nennung von drei Delegierten und Feststellung der Reihenfolge des
Stimmrechts
c) Vorschlag fürdie Wahl einer Schaubeauftragten/eines Schaubeauftragten
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.11.2011 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage SGM_2011_012  
Satzung Wasserverband Gifhorn  

Beschlussvorschlag:

 

 

a)   Für die Wahl als Beisitzer im Vorstand beim Wasserverband Gifhorn werden für die

      Dauer der Wahlperiode vom 01.01.2012 bis 31.12.2016 benannt:

 

Beisitzer/in

Vertreter/in

Samtgemeindebürgermeister Heinrich Wrede

 

 

b)   Die Samtgemeinde Meinersen benennt folgende Delegierte zur Verbandsversammlung

      und legt die Reihenfolge des Stimmrechts wie folgt fest:

 

Delegierte/Delegierter

1.

2.

3.

 

c)   Für die Wahl als Schaubeauftragte/r werden für die Dauer der Wahlperiode vom

      01.01.2012 bis 31.12.2016 benannt:

 

Schaubeauftrage/r

Vertreter/in

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu a)  

Die Verbandsversammlung wählt nach § 9 Ziffer 3 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes die Mitglieder des Vorstandes und deren Vertreter. Zurzeit ist Herr Samtgemeindebürgermeister Heinrich Wrede Vorstandsmitglied, sein Vertreter ist Herr Horst Schiesgeries. Jedes Mitglied hat gem. § 12 Abs. 1 der Verbandssatzung das Vorschlagsrecht für eine/n von der Verbandsversammlung zu wählende/n Beisitzer/in und deren persönliche/n Stellvertreter/in. Diese Personen sind der Verbandsversammlung kurzfristig vorzuschlagen. Gemäß § 11 Abs. 1 (2) der Verbandssatzung soll gewährleistet sein, dass der Beisitzer oder sein Vertreter Bediensteter des Mitgliedes ist.

 

Die Wahlzeit beginnt am 01.01.2012 und endet am 31.12.2016.


Zu b)  

Als Mitglied hat die Samtgemeinde Meinersen nach § 8 Abs. 2 drei Delegierte zu benennen und die Reihenfolge des Stimmrechts festzulegen, da es nur einheitlich ausgeübt werden kann. Bisher waren benannt: Herr Walter-Gerd Stubbe, Herr Heinz-Robert Köhler und Herr Thomas Böker.

 

Zu c)  

Nach § 6 Abs. 2 wird auf Vorschlag der Samtgemeinde Meinersen von der Verbandsversammlung je Mitglied ein/eine Schaubeauftragte/r berufen. Bisher war dies

Herr Friedrich Marwede (Vertreter: Herr Werner von Grünhagen)

 

Rechtsgrundlage

§ 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 6, 8, 9 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Wasserverband Gifhorn“

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage SGM_2011_012 (12 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Wasserverband Gifhorn (991 KB)      
Stammbaum:
SGM/2011/012   Vertretung der Samtgemeinde Meinersen beim Wasserverband Gifhorn a) Vorschlag für die Wahl eines Vorstandsmitgliedes / stv. Vorstandsmitgliedes b) Nennung von drei Delegierten und Feststellung der Reihenfolge des Stimmrechts c) Vorschlag fürdie Wahl einer Schaubeauftragten/eines Schaubeauftragten   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2011/012-01   Vertretung der Samtgemeinde Meinersen beim Wasserverband Gifhorn; hier: Vorschlag für die Wahl eines Vorstandsmitgliedes   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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