Vorlage - MEI/2015/268
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Beschlussvorschlag:
Der Sportvereinigung Meinersen-Ahnsen-Päse wird für die Anschaffung von zwei Jugendfußballtoren einschl. Tornetze und Sicherheitsverankerung ein Zuschuss in Höhe von max. 500,00 EUR vorbehaltlich eines Förderantrages beim Kreissportbund sowie der Einbringung von finanzieller Eigenleistung gewährt.
Die Zuschusssumme wird überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Die Angelegenheit wurde bereits in der Vergangenheit mit Vorlage MEI/2012/070 in die Beratung eingebracht. Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Antrag mit dem Hinweis abgelehnt, dass die Tore auch für den Schulsport benötigt werden.
Es wurde empfohlen, einen entsprechenden Antrag an die Samtgemeinde Meinersen als Schulträger zu stellen.
Der Antragsteller wurde entsprechend informiert. Der Antrag ist anschließend an die Samtgemeinde gestellt worden.
Seitens der Samtgemeinde wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 08.12.2014 von der Tagesordnung abgesetzt.
Seitens der SV MAP wurde nun ein erneuter Antrag an die Gemeinde Meinersen als zuständiger Behörde für die Sportförderung gestellt.
Verwaltungsseitig sollte diesem Antrag in der in der Beschlussfassung vorgeschlagenen Form zugestimmt werden.
Richtig ist, dass hier ein Doppelnutzen für die Gemeinde und der Samtgemeinde vorliegt. Eine genaue Differenzierung, ob der SV MAP oder die Schule den überwiegenden Nutzen davon hat und demzufolge für eine Bezuschussung zuständig wäre, kann ohne enormen Aufwand nicht ermittelt werden. Es ist jedoch aufgrund der Anzahl der Jugendfußballmannschaften der SV MAP davon auszugehen, dass eine überwiegende Nutzung durch den Vereinssport erfolgt.
Nach einem vorliegenden Angebot belaufen sich die Kosten für die Tore einschl. erforderlichem Zubehör auf ca. 1.500,00 EUR.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Investive Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung, so dass die Zuschusssumme überplanmäßig zur Verfügung zu stellen ist.
Der Zuschuss ist als immaterieller Vermögengegenstand über die gewöhnliche Nutzungsdauer von 11 Jahren abzuschreiben. Es entstehen somit jährliche Abschreibungsaufwendungen über rd. 45,00 EUR. Der Finanzhaushalt 2015 ist durch die Auszahlung einmalig mit 500,00 EUR belastet.
Anlage/n:
Antrag SV MAP nebst Angebot
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag SV MAP (202 KB) |