Vorlage - SGM/2015/439
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Sachverhalt:
Mit Stichtag 01.12.2014 ist der zweite IST-Abgleich der in der Samtgemeinde Meinersen gemeldeten Kinder mit der tatsächlichen Betreuung in den Kindertagesstätten, bei den Kindertagespflegepersonen etc. vorgenommen worden.
Grundsätzlich sind bei diesem Abgleich die Kinder im Alter von 0 bis 6,5 Jahren, d. h. Krippenalter, Kindergartenalter und teilweise bereits Schulalter erfasst worden. Es wurden nur Kinder mit Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Meinersen berücksichtigt.
Daten der Kinder mit Auskunftssperre oder Betreuung im heilpädagogischen Kindergarten liegen aus Datenschutzgründen nicht abschließend vor.
Es ergibt sich die in der Anlage 1 genannte Auswertung mit den Kindern, die nicht zugeordnet werden können und voraussichtlich nicht institutionell betreut werden.
Die Eltern dieser voraussichtlich nicht institutionell betreuten Kinder, die im Sommer in das beitragsfreie (letzte) Kindergartenjahr kommen würden, sind von der Verwaltung per Anschreiben über die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen und die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr vor der Schule informiert worden (Anlage 2). Teilweise sind bereits Rückmeldungen eingegangen, z. B. dass eine Betreuung im heilpädagogischen Kindergarten Gifhorn erfolgt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
1. Auswertung
2. Anschreiben
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auswertung Grafik (2 KB) | ||||
2 | Auswertung - Aufteilung (3 KB) | ||||
3 | Anschreiben (155 KB) |