Vorlage - HIL/2015/237  

Betreff: Neuherstellung des Gehweges "Rolfsbütteler Straße" im Bereich der Häuser Nr. 35 - 43; Gemeindeteil Hillerse
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 66 12 04 - Mi
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
05.05.2015 
11. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
09.06.2015 
24. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
150505_Gemeinde Hillerse_Gehweg Rolfsbütteler Straße_Anlage 1_Lageplan  

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Gehweg „Rolfsbütteler Straße“ im Bereich der Häuser Nr. 35 – 43 wird in einer

    Breite von 2,00 m mit Betonrechteckpflaster, Farbe grau, hergestellt.

 

2. Es werden überplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung

    gestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Haushalt 2015 sieht die Herstellung des Gehweges „Rolfsbütteler Straße“ im Bereich der Häuser Nr. 35 – 43 - Nordseite (Anlage 1) - im Gemeindeteil Hillerse vor. Hintergrund ist, dass der jetzige Gehweg an der Grundstücksgrenze zwischen den Häusern 33 und 35 endet. Vor etwa 11 Jahren sind die Grundstücke 35 – 43 bebaut worden. Die auszubauende Strecke ist ca. 135 m lang. Angedacht ist, den bestehenden Gehweg in einer Breite von 2,00 m fortzuführen und am „Schierkenweg“ enden zu lassen. Dazu ist es erforderlich, neben einer Gossenreihe zwei zusätzliche Straßeneinläufe herzustellen. Die Kosten in Höhe von ca. 1.000,00 € wären vom Landkreis Gifhorn zu tragen. Für den Anschluss an die Sammelleitung und die jährliche Unterhaltung würde die Gemeinde einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 980,00 € vom Landkreis Gifhorn erhalten. Eine entsprechende Vereinbarung müsste noch getroffen werden. Zudem ist noch eine Anliegerversammlung durchzuführen.

 

Für diese Maßnahme entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 30.000,00 €. Bei der Straße handelt es sich um eine Durchgangsstraße, so dass hier Anliegerbeiträge in Höhe von ca. 16.500,00 € (55 v.H.) zu erwarten sind.

 

Unter der Investitionsnummer I021554106 stehen 20.000,00 € zur Verfügung. Um die Maßnahme umzusetzen, werden weitere 10.000,00 € überplanmäßig benötigt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von ca. 30.000,00 € und Einzahlungen in Form von Anliegerbeiträgen in Höhe von ca. 16.500,00 €.

 

Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von 1.200,00 € und Sonderpostenauflösungserträge in Höhe von 660,00 € vorzusehen, so dass eine jährliche Ergebnisbelastung in Höhe von 540,00 € verbleibt.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 500,00 € einzuplanen.

 

 


Anlage/n:

Lageplan Gehweg „Rolfsbütteler Straße“ in Hillerse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 150505_Gemeinde Hillerse_Gehweg Rolfsbütteler Straße_Anlage 1_Lageplan (258 KB)      
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