Vorlage - SGM/2015/441  

Betreff: Errichtung eines Feuerwehrübungsplatzes auf dem Gelände des neu zu errichtenden Bauhofes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
04.06.2015 
18. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
11.06.2015 
20. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage 1_Leistungswettbewerbe Nds.  
Anlage 2_Vorläufige Planung Außengelände Bauhof  
Anlage 3_Planungslageplan  

Beschlussvorschlag:

 

Auf dem Gelände des neu zu errichtenden Bauhofes wird ein Flächenanteil für die Errichtung eines Feuerwehrübungsplatzes für die Ortsfeuerwehr Meinersen vorgesehen.

 


Sachverhalt:

 

Durch die erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen an der Grundschule am Bambergsweg musste der dort befindliche Feuerwehrübungsplatz für die Errichtung der Turnhalle geräumt werden.

 

Für die Feuerwehr war eine Ersatzfläche zu finden, die allen Ansprüchen an einen geregelten Übungs- und Wettkampfbetrieb gerecht wird.

 

Verschiedene Alternativen wurden geprüft, die jedoch aus verschiedentlichen Gründen (andere Eigentumsverhältnisse, keine Zustimmung des Grundstückseigentümers; Staunässe etc.) nicht in Frage kommen.

 

Die Fläche des neu zu erstellenden Bauhofes ist für eine Mitnutzung als Feuerwehrübungsplatz nahezu ideal.

 

Für einen Feuerwehrübungsplatz sind folgende Anforderungen zu erfüllen, die auch die Durchführung von Wettkämpfen zulassen bzw. eine optimale Wettkampvorbereitung gewährleisten:

 

                                                                          Länge:              ca. 90 m

                                                                          Breite:              ca. 18 m

      befestigter Stellplatz für das Fahrzeug

      Wasserentnahmestelle als Wasserbecken/Tank

      Befüllmöglichkeit der Wasserentnahmestelle durch Unterflurhydrant oder Löschbrunnen

 

Eine entsprechende Skizze eines solchen Feuerwehrübungsplatzes mit der wettkampfmäßigen Belegung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung ist in der Anlage beigefügt (Anlage 1).

 

Aufgrund des Zuschnittes des für den Bauhof vorgesehenen Grundstückes kann der Feuerwehrübungsplatz unter Mitnutzung der Bauhoffläche im östlichen Bereich beginnend in Höhe des Hallenabschlusses in nördlicher Richtung errichtet werden.

 

Auf Grundlage eines vorliegenden Planes mit Planungsstand Juli 2014, in dem der Neubau des Bauhofes einschl. geplanter Nebenanlagen eingetragen ist, wurde der mögliche Standort des Feuerwehrübungsplatzes eingetragen (siehe Anlage 2).

 

Nach diesem Plan wären lediglich die Materialbuchten zu versetzen, um Platz für die Wasserentnahmestelle (Flächenbedarf 2 x 1 m) sowie einen Unterflurhydrant zur Befüllung des Beckens zu schaffen. Die Fläche für das geplante Zwischenlager wäre ebenfalls in Richtung Westen zu verlegen.

Weiterhin ist es notwendig, im nördlichen Bereich in der Umzäunung ein Tor von der Breite der Wettkampfbahn vorzusehen, dass im Bedarfsfall geöffnet werden kann.

 

In der Anlage 2 sind in roter Farbe der Beginn und die Breite der Bahn eingezeichnet. Nach dem dort eingetragenen Aufmaß befindet sich der Bereich zwischen Startlinie und Grundlinie (siehe Anlage 1) auf der Pflasterfläche des Bauhofes. Zusätzlich sind in blauer Farbe die Wasserentnahmestelle (gekennzeichnet als WES) und die Lage des erforderlichen Unterflurhydranten (gekennzeichnet als UFH) dargestellt.

 

Aufgrund der erforderlichen Länge von 90 m kann der Beginn der Bahn nicht weiter nach Norden verlegt werden, da der Zielbereich dann direkt an der Grundstücksgrenze des nördlich gelegenen Grundstückes enden würde und Beeinträchtigungen des Grundstückes durch Löschwasser zu erwarten wären.

 

Die gesamte Ausdehnung der Bahn ist aus der Anlage 3 zu entnehmen. In diese Zeichnung wurde der in Anlage 2 eingetragene Zaun ebenfalls eingetragen.

 

Eine Befestigung des Feuerwehrübungsplatzes ist nicht erforderlich, eine Grasfläche ist ausreichend. Für die Stellfläche des Fahrzeuges ist die Pflasterfläche des Bauhofgeländes ausreichend.

 

Eine Nutzung des Feuerwehrplatzes im Rahmen des Übungsbetriebes erfolgt ausschließlich in den Abendstunden, so dass Beeinträchtigungen mit dem regelmäßigen Bauhofbetrieb auszuschließen sind.

 

Wettkämpfe werden nur an den Wochenenden durchgeführt, so dass es hierbei ebenfalls zu keinen Kollisionen kommen wird, zumal der Wettkampfbetrieb nicht die Regel darstellen wird.

 

Für die Befüllung der Wasserentnahmestelle sollte auch aufgrund der Sicherstellung der Löschwasserversorgung des Bauhofes ein Unterflurhydrant errichtet werden. Dies müsste bereits bei Erstellung des Bauhofes vorgesehen werden. Alternativ wäre zu einem späteren Zeitpunkt ein Löschwasserbrunnen zu setzen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Errichtung des Feuerwehrübungsplatzes sind im Haushalt 2015 Investitionen in Höhe von 5.000,00 EUR unter Kostenträger 1260000 (Feuerwehr) veranschlagt.

 

Weitere erforderliche Mittel sind aus dem Ansatz für den Sporthallenbau der Grundschule Meinersen zur Verfügung zu stellen, da dort die Ursachen für die Platzverlegung liegen.

 


 


Anlage/n:

Anlage 1 – Skizze Leistungswettbewerbe Nds. 01/2012

Anlage 2 – Vorläufige Planung Außengelände Neubau Bauhof

Anlage 3 – Planungslageplan des Feuerwehrübungsplatzes

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Leistungswettbewerbe Nds. (172 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Vorläufige Planung Außengelände Bauhof (434 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_Planungslageplan (179 KB)      
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