Vorlage - MEI/2015/273  

Betreff: Bebauungsplan "An der Oker", 1. Änderung, Gemeindeteil Ahnsen
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 61 26 01/31
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
18.05.2015 
13. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
09.06.2015 
21. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Schreiben des Antragstellers vom 13.11.2014  
Lageplan des Flurstücks  
Auszug aus dem Bebauungsplan  
Bebauungsplan_Symbolerklärung  

Beschlussvorschlag:

 

1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Antragsteller wird aufgrund der

    §§ 1 (3) und 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Oker“,

    1. Änderung, beschlossen/nicht beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB

    einzuleiten.

 

3. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Planungsbüro Goltz aus Gifhorn

    beauftragt.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit beiliegenden Schreiben begehrt der Antragsteller die Änderung des Bebauungsplanes „An der Oker“ im Gemeindeteil Ahnsen mit dem Ziel, das Flurstück 37/7 der Flur 5 der Gemarkung Ahnsen nach Änderung des Planes, wie im beigefügten Lageplan dargestellt, bebauen zu können.

 

Aktuell ist die Fläche im Bebauungsplan als Wasserfläche (Teich) festgesetzt, mit den seinerzeitigen Hinweisen in der Begründung zum Bebauungsplan:

 

Grünflächen

Der im Südosten vorhandene Teich wird als Wasserfläche festgesetzt, um so dessen Bestand zu sichern. Am Teich sind zwei Gehölze vorhanden, die nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB festgesetzt werden.

 

Natur und Landschaft

Schutzgut „Arten und Lebensgemeinschaften

„Ökologisch wertvoll und erhaltenswert ist der vorhandene Teich, der als Wasserfläche gekennzeichnet festgesetzt wird sowie zwei Gehölze westlich des Teiches und vier Eichen auf den Flurstücken 37/2 und 42/2, die zu erhalten sind.“


 

Aufgrund dieser Festsetzungen, der unmittelbaren Okernähe und den angrenzenden Schutzgebieten (LSG, NSG, FFH) wurden im Vorfeld Stellungnahmen sowohl von der Unteren Wasserbehörde als auch von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Gifhorn angefordert, um zu klären, ob einer Teichverfüllung seitens der Fachbehörden zugestimmt werden würde. Nur unter dieser Voraussetzung wäre die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens sinnvoll. Beide Stellungnahmen werden am Ende des Sachverhaltes der Beschlussvorlage auszugsweise zitiert.

 

Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen von Seiten der Unteren Wasserbehörde gegen die Verfüllung der Mulde grundsätzlich keine Bedenken.

 

Die Untere Naturschutzbehörde schätzt allerdings die Erweiterung der bebaubaren Fläche an dieser Stelle als nicht umweltverträglich ein. Verwaltungsseitig wird daher von der Einleitung eines Bauleitplanverfahrens abgeraten. Auch dürfte mit dem Wunsch auf Bebauung das Einzelinteresse des Antragstellers sich dem öffentlichen Interesse am Erhalt der ökologisch sehr wertvoll eingestuften Teichfläche unterordnen.

 

Im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde ist darüber zu entscheiden, ob  eine zusätzliche Baufläche entstehen soll.

 

Stellungnahme Untere Wasserbehörde

 

„Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei der der völlig trockenen Mulde auch nicht um ein Gewässer, so dass ich auch zu der Einschätzung gelange, dass für die Verfüllung der Mulde keine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Zwar verläuft direkt neben dieser Mulde ein alter ehemaliger Bewässerungsgraben, mit der die Mulde auch direkt über eine Rohrleitung verbunden ist, aber auch dieser Graben  hat seit Jahrzehnten keine wasserwirtschaftliche Funktion mehr.

 

Da die Feuchtfläche bzw. Mulde keine wasserwirtschaftliche Funktion genießt, offensichtlich keine Verbindung zum Grundwasser hat und zudem außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Oker liegt, bestehen gegen eine Verfüllung der Mulde aus wasserrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.

Ob diese Feuchtfläche/Mulde aber aus Gründen des Naturschutzes einen besonderen Schutzstatus besitzt, ist von mir nicht geprüft worden und sollte ggf. bei den Kollegen der Unteren Naturschutzbehörde direkt abgefragt werden.“

 

 

Stellungnahme Untere Naturschutzbehörde

 

„Das Flurstück liegt teilweise im Naturschutzgebiet und im B-Plan. Der Teil, der im B-Plan liegt ist als Wasserfläche festgesetzt. Außerdem befinden sich dort Gehölze, die als zu erhalten festgesetzt wurden. Die Wasserfläche führt jedoch nur noch bei Hochwasser Wasser.

 

Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft ist ökologisch als sehr wertvoll einzustufen. Sie grenzt an das NSG und ist Teil der Okeraue. Auf der Fläche hat sich ein naturnaher und standortgerechter Gehölzbestand entwickelt. Die vorhandenen älteren Bäume bieten insbesondere der Fauna wertvollen Lebensraum; z.B. höhlenbenutzenden Arten.

 

Aus Sicht der Naturschutzbehörde ist die Fläche zu erhalten und weiter der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Durch eine Bebauung würde dieser Lebensraum vollständig zerstört und das Naturschutzgebiet beeinträchtigt.

 

Eine Erweiterung der bebaubaren Fläche an dieser Stelle ist nicht umweltverträglich. In Ahnsen und Meinersen sind noch ausreichend alternative Bauflächen vorhanden, die einen deutlich geringeren Eingriff in den Naturhaushalt verursachen würden.“

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufwendungen für die Änderung der Bauleitplanung entstünden für die Gemeinde Meinersen nicht, da diese vom Antragsteller zu tragen wären.

 

 


Anlage/n:

Schreiben des Antragstellers vom 13.11.2014

Lageplan des Flurstücks

Auszug aus dem Bebauungsplan

Bebauungsplan - Symbolerklärung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben des Antragstellers vom 13.11.2014 (130 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan des Flurstücks (179 KB)      
Anlage 3 3 Auszug aus dem Bebauungsplan (359 KB)      
Anlage 4 4 Bebauungsplan_Symbolerklärung (212 KB)      
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