Vorlage - SGM/2010/010-10  

Betreff: Investitionsprogramm "Initiative Niedersachsen";
hier: Entscheidung über notwendige Mehrausgaben im Rahmen der Sanierung des Waldbades Meinersen
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:65-12-70Bezüglich:
SGM/2010/010
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
14.02.2011 
25.Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
26.01.2011 
27. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage1Mehrausgaben  
Anlage2Gesamtkosten  
Anlage3Vermerk  

Beschlussvorschlag:

 

Den Mehrausgaben im Rahmen der Sanierung des Waldbades Meinersen wird zugestimmt.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 140.000,00 € werden im Haushaltsjahr 2011 überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Die Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 200.000,00 € (einschließlich Sprunganlage) werden anteilig in Höhe von ca. 158.000,00 € durch Steuerrückerstattung des Finanzamtes gedeckt (siehe Vermerk des Ordnungsamtes vom 18.01.2011).

 


Sachverhalt:

 

Bei der Sanierung des Waldbades kommt es zu unvorhergesehenen notwendigen Mehrausgaben.

 

Um Planungssicherheit gewährleisten zu können, hat die Projektgruppe Waldbad gemeinsam mit dem Planungsbüro PGH alle noch erforderlichen Gewerke und Arbeiten aufgeführt und mit feststehenden bzw. geschätzten Kosten versehen. Durch die bisherigen Ausschreibungen – verbunden mit dem erheblichen Engagement der Projektgruppe – ist nunmehr Kostensicherheit gegeben.

 

Des Weiteren ist es der Projektgruppe sehr wichtig, im Rahmen der Sanierung möglichst Barrierefreiheit zu erreichen, dieses wird durch den Einbau eines behindertengerechten Durchschreitebeckens mit Zugangsrampe erreicht sowie einer Einhangtreppe im Schwimmerbecken.

 

Sollten nach Schlussrechnungslegung aufgrund geleisteter noch nicht in der Summe feststehender Eigenleistungen Mittel zur Verfügung stehen, sollen diese für eine behindertengerechte WC-Anlage verwendet werden. Entsprechende Angebote werden derzeit durch das Bauamt eingeholt.

 

Die Zusammensetzung der Mehrausgaben ist den Anlagen dieser Vorlage zu entnehmen.

 

In der Anlage 1 werden die erforderlichen fehlenden Mehrausgaben gegenüber der Machbarkeitsstudie dargestellt. Die ermittelte Summe aus Anlage in Höhe von 174.000,00 € findet sich in Anlage 2 unter dem Gewerk Badausstattung wieder.

 

In der Anlage 2 sind die Gesamtkosten der Sanierung – ausgehend von den Haushaltsansätzen 2010 und 2011 (einschließlich bereits bereitgestellter 60.000,00 € für die Sprunganlage) – sowie die erforderlichen Ausgaben dargestellt.

 

In dem der Vorlage beigefügten Vermerk des Ordnungsamtes vom 18.01.2011 werden die tatsächlichen finanziellen Mehraufwendungen bei Erhöhung der Investitionssumme in Höhe von insgesamt 200.000,00 € (140.000,00 € aus dieser Vorlage zuzüglich 60.000,00 € für die Sanierung der Sprunganlage) aufgrund bestehender steuerrechtlicher Möglichkeiten dargestellt. Dies bedeutet faktisch lediglich eine Mehraufwendung bei der Sanierung des Waldbades in Höhe von ca. 42.000,00 €.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Anteilige Mehraufwendungen in Höhe von 157.991,39 € sind durch die Steuerrückerstattung des Finanzamtes in gleicher Höhe gedeckt.

 

Bei Umsetzung des Beschlussvorschlages tritt durch die Erhöhung der Investitionssumme eine geringfügige Erhöhung der Abschreibungen ein, da aufgrund des Vorsteuerabzuges nur der Nettowert zu bilanzieren ist, der sich hier um 42.000,00 € erhöht.

 

Eine Erhöhung der Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen im Ergebnishaushalt wird dadurch nicht messbar eintreten. Mehraufwendungen in den Folgejahren werden jedoch durch die Steuerberatungskosten für die Führung als BgA in Höhe von jährlich 1.300,00 € entstehen.

 

Im laufenden jährlichen Betrieb besteht eine Steuerlast auf den Umsatz in Höhe von ca. 3.400,00 €. Dies führt effektiv zu Mindererträgen aus Eintrittskartenverkäufen. Demgegenüber steht eine Vorsteuererstattung aus laufendem Betrieb in Höhe von 8.000,00 € jährlich.

 

Bei Berücksichtigung der jährlichen Steuerberatungskosten in Höhe von 1.300,00 € ergibt sich ein Guthaben aus laufendem Betrieb von ca. 3.300,00 € jährlich.

 

Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ergibt sich bei der geplanten Investitionserhöhung um 200.000,00 € (einschließlich bereits bewilligten 60.000,00 € für die Sprunganlage) eine Vorsteuererstattung für die gesamte Baumaßnahme von insgesamt 157.991,00 €. Diese stellt im Finanzhaushalt eine Einzahlung dar. Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt ergeben sich nicht.

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 – Mehrausgaben

Anlage 2 – Gesamtkosten Sanierung

Anlage 3 – Vermerk

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1Mehrausgaben (92 KB)      
Anlage 2 2 Anlage2Gesamtkosten (56 KB)      
Anlage 3 3 Anlage3Vermerk (224 KB)      
Stammbaum:
SGM/2010/010   Investitionsprogramm "Initiative Niedersachsen"; hier: Festlegung des Pflasters der Beckenumrandungen im Rahmen der Sanierung des Waldbades Meinersen   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2010/010-01   Investitionsprogramm "Initiative Niedersachsen"; Maßnahme: Sanierung Waldbad Meinersen; hier: Festlegung des Pflasters der Beckenumrandungen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
SGM/2010/010-08   Investitionsprogramm "Initiative Niedersachsen"; hier: Gestaltung der Außenanlagen im Waldbad Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
SGM/2010/010-09   Investitionsprogramm "Initiative Niedersachsen"; hier: Errichtung einer neuen Sprunganlage im Waldbad Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
SGM/2010/010-10   Investitionsprogramm "Initiative Niedersachsen"; hier: Entscheidung über notwendige Mehrausgaben im Rahmen der Sanierung des Waldbades Meinersen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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