Vorlage - HIL/2015/239
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Beschlussvorschlag:
1. Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 8.900,00 € für die notwendige
Kompensationsmaßnahme im Zusammenhang mit der Erweiterung des Baugebietes
„Dannigskamp“ wird zugestimmt.
2. Die Mittel sind unter dem Kostenträger 5222000 – Sonstige Investitionstätigkeiten –
bereitzustellen.
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Ausweisung von zusätzlichen Bauplätzen im Baugebiet „Dannigskamp“, 2. Bauabschnitt, wurde im Bebauungsplan die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen im Umfang von 3.700 Werteinheiten (WE) außerhalb des Bebauungsplan-Geltungsbereiches im Kompensationspool „Rolfsbütteler Feld“ beschlossen.
Die Durchführung der Kompensationsverpflichtung wird über eine vertragliche Vereinbarung an den Grundstückseigentümer Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) übertragen.
Die Verwaltung wurde im Zuge der Satzungsbeschlussfassung des Bebauungsplanes „Rolfsbütteler Feld“ ermächtigt, die Vereinbarung als Geschäft der laufenden Verwaltung eigenverantwortlich zu realisieren.
Mit der Zahlung eines Ablösebetrages in Höhe von 8.900,00 € ist damit die im Bebauungsplan „Dannigskamp“ 1. Änderung festgelegte und sich vertraglich ergebende Verpflichtung der Gemeinde zur Kompensation abgegolten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Mehrauszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von 8.900,00 €.
Anlage/n:
keine