Vorlage - SGM/2016/006  

Betreff: Bildung des Samtgemeindeausschusses gem. §§ 74, 75 NKomVG
a) Beschluss über die Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten
b) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen
entfallenden Ausschusssitze
c) Benennung der Beigeordneten und der Stellvertreter/innen
durch die Fraktionen und Gruppen
d) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des
Samtgemeindeausschusses
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.11.2016 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_7_71_74_75  

Beschlussvorschlag:

 

a) Die Zahl der Beigeordneten wird für die Dauer der Wahlperiode um zwei Beigeordnete auf

    acht Beigeordnete erhöht.

b) Die Verteilung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie

    folgt festgestellt:

    _____________-Fraktion:________________________ Sitze

    _____________-Fraktion:________________________ Sitze

    _____________-Fraktion:________________________ Sitze

 

c) Als Beigeordnete werden benannt:

 

_________ -Fraktion

Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_________-Fraktion

Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_________-Fraktion

Vertreter/in

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

d) Die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses wird wie folgt festgestellt:

 

Mitglied

Vertreter/in

Samtgemeindebürgermeister

Eckhard Montzka

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erster Samtgemeinderat

Arndt-Christoph Föcks

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu a)

Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden und Samtgemeinden mit nicht mehr als 26 bis 36 Samtgemeinderatsmitgliedern 6 Beigeordnete. Gemäß § 74 Abs. 2 NKomVG kann der Samtgemeinderat für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.

 

Zu b)

Die Bildung des Samtgemeindeausschusses erfolgt in der ersten Sitzung des Samtgemeinderates nach den Vorschriften über die Bildung der Ratsausschüsse gemäß
§ 75 i.V.m. § 71 NKomVG. Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt.

 

Hiernach stehen der Fraktion: _________________________________________________

_________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

Sitze im Samtgemeindeausschuss zu.

 

Der Samtgemeindebürgermeister gehört dem Samtgemeindeausschuss mit Stimmrecht Kraft Gesetzes an.

 

Der Erste Samtgemeinderat gehört dem Samtgemeindeausschuss mit beratender Stimme an.

 

Zu c)

In der ersten Sitzung des Samtgemeinderates bestimmen die Samtgemeinderatsmitglieder aus ihrer Mitte die Beigeordneten. Für jedes Ausschussmitglied ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen.

 

Zu d)

Die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses ist durch Beschluss festzustellen.

 

Rechtsgrundlage:

§§ 7, 74, 75 i.V.m. § 71 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Als Aufwandsentschädigung je Beigeordnete/r wird aufgrund der derzeitig gültigen Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder, Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte sowie ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Meinersen vom 13.03.2012 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 EUR zuzügl. 35,00 EUR Fahrkostenerstattung (insgesamt 185,00 EUR) gezahlt.

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_7_71_74_75 (262 KB)      
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