Vorlage - SGM/2016/007
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Beschlussvorschlag:
Zum/zur 1. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister/in wird
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und zum/zur 2. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister/in wird
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gewählt.
Sachverhalt:
Der Samtgemeinderat wählt in seiner 1. Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Samtgemeinde, bei der Einberufung des Samtgemeinderates und des Samtgemeindeausschusses einschl. der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Samtgemeindeausschusses und der Verpflichtung der Abgeordneten sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
Gemäß § 8 der Hauptsatzung wurde die Wahl von zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern festgelegt. Bei Änderungen der Anzahl der Stellvertreter ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Die Reihenfolge der Vertretung regelt ebenfalls die Hauptsatzung.
Rechtsgrundlagen:
§ 81 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 8 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_81_8_SGM (147 KB) |