Vorlage - SGM/2016/007  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Samtgemeindebürgermeisterinnen bzw. des stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.11.2016 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_81_8_SGM  

Beschlussvorschlag:

 

 

Zum/zur 1. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister/in wird

 

 

 

und zum/zur 2. stellvertretenden Samtgemeindebürgermeister/in wird

 

 

 

gewählt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Samtgemeinderat wählt in seiner 1. Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters, die ihn bei der repräsentativen Vertretung der Samtgemeinde, bei der Einberufung des Samtgemeinderates und des Samtgemeindeausschusses einschl. der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Samtgemeindeausschusses und der Verpflichtung der Abgeordneten sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

Gemäß § 8 der Hauptsatzung wurde die Wahl von zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern festgelegt. Bei Änderungen der Anzahl der Stellvertreter ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

 

Die Reihenfolge der Vertretung regelt ebenfalls die Hauptsatzung.

 

Rechtsgrundlagen:

§ 81 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. § 8 der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_81_8_SGM (147 KB)      
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