Vorlage - SGM/2016/008  

Betreff: Bildung von Ratsausschüssen gemäß § 71 NKomVG
a) Festlegung der Ausschüsse
b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze
c) Feststellung der Sitzverteilung
d) Benennung der Ausschussmitglieder
e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der
Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter/innen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.11.2016 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71_73  
AG_KJHG 3_13x_  
NSchG_110  

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)

Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Samtgemeinderates werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

  • Haushaltsausschuss
  • Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • Feuerschutzausschuss
  • Schulausschuss
  • Jugendausschuss

 

Zu b)

Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird auf neun festgesetzt.

 

Die Zahl der Bürgervertreter/innen, beratenden oder sonstigen Mitglieder wird wie folgt festgesetzt:

 

Ausschuss

Anzahl

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

3 und 1 Vertreter der Friedhöfe

Feuerschutzausschuss

3 Vertreter

Schulausschuss

1 Lehrervertreter

1 Abwesenheitsvertreter für Lehrervertreter

1 Elternvertreter

1 Abwesenheitsvertreter für Elternvertreter

1 Schülervertreter

1 Abwesenheitsvertreter für Schülervertreter

 


Jugendausschuss

1 Vertreter der Jugendfeuerwehren

1 Vertreter der Kirchengemeinden

1 Vertreter der Sportvereine

1 Vertreter der Jugendarbeit

1 Vertreter des Gesamtelternrates der Kita‘s

und je

1 Vertreter der Betriebsträger der Kita’s

(DRK/Kirche)

 

Zu c)

Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie folgt festgestellt:

 

  • _________-Fraktion = ________________ Sitze
  • _________-Fraktion =________________ Sitze
  • _________-Fraktion =________________ Sitze

 

Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis _______.

 

Zu d)

Die Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt festgestellt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und

Umweltausschuss

Feuerschutzausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schulausschuss

Jugendausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bürgervertreter / beratende Mitglieder

 

Bau-, Planungs- und

Umweltausschuss

Feuerschutz-ausschuss

Schulausschuss

Jugendausschuss

 

1.

1.

1.

1.

2.

2.

2.

2.

3.

3.

3.

3.

4.

 

4.

4.

5.

 

 

5.

6.

 

 

6.

 

 

 

7.

 

 

 

8.

 

Zu e)

Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:

 

Fraktion / Gruppe

Ausschuss

1. Zugriff

 

2. Zugriff

 

3. Zugriff

 

4. Zugriff

 

5. Zugriff

 

 

 

Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:

 

Ausschuss

Vorsitz

Vertretung

Haushaltsauschuss

 

 

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

 

 

Feuerschutzausschuss

 

 

Schulausschuss

 

 

Jugendausschuss

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu a)

Aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Samtgemeinderates beratende Ausschüsse gebildet werden. Die fachorientierte Ausschussbildung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Bisher gab es folgende Ausschüsse: Haushaltsausschuss, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Feuerschutzausschuss, Schulausschuss und Jugendausschuss.

 

Zu b)

Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von neun hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

 

Zu c)

Die Ausschüsse werden in der Weise gebildet, dass die vom Samtgemeinderat festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennungen der einzelnen Fraktionen und Gruppen des Samtgemeinderates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das der Ratsvorsitzende zu ziehen hat.

 

Aus dieser Berechnung ergibt sich bei neun Ausschussmitgliedern folgende Verteilung

 

  • _________-Fraktion = ________________ Sitze
  • _________-Fraktion =________________ Sitze
  • _________-Fraktion =________________ Sitze

 

 

Zu d)

Nach der unter Beschlussvorschlag c) erläuterten Sitzverteilung sind die entsprechenden Ausschusssitze zu verteilen.

 

Bei der Ausschussbildung sind für den Jugendausschuss Sonderregelungen zu beachten.

 

Kreisangehörige Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 5000, die die Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen und die eine entsprechende Vereinbarung mit den Landkreisen als Träger der Jugendhilfe abgeschlossen haben, müssen regelmäßig einen Jugendausschuss bilden. Für diese Ausschussbildung ist die sogenannte Frauenquote (die Hälfte der stimmberechtigten Samtgemeinderatsmitglieder bzw. deren Vertreter sollen Frauen sein) anzuwenden.

 

Zusätzlich können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen werden, die kein Stimmrecht besitzen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Mitglieder des Samtgemeinderates sein. Die Anzahl der beratenden Mitglieder wird vom Rat im Rahmen der Vorgaben des § 71 Abs. 7 NKomVG festgelegt.

 

Für den Schulausschuss greifen nach dem Nds. Schulgesetz spezielle Regelungen, wonach vorgeschrieben ist, dass dem Ausschuss mindestens ein Lehrervertreter, ein Elternvertreter und ein Schülervertreter anzugehören haben. Von dieser Mindestregelung ist dahingehend abgewichen worden, dass für den/die Lehrer-/Schüler-/Elternvertreter/in ein Abwesenheitsvertreter bestimmt wird.

 

Die vorliegenden Benennungen werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Spezielle Regelungen bestehen ebenfalls für den Jugendausschuss nach dem Jugendhilfegesetz, wonach in diesem Jugendausschuss beratende Mitglieder aus dem Bereich der freien Jugendpflege zu berufen sind. Als beratende Mitglieder waren bisher 1 Vertreter der Jugendfeuerwehren, 1 Vertreter der Kirchengemeinden, 1 Vertreter der Sportvereine, 1 Vertreter der Jugendarbeit, 1 Vertreter des Gesamtelternrates der Kita´s und je 1 Vertreter der Betriebsträger der Kindertagesstätten (DRK/Kirche) benannt worden. Die vorliegenden Benennungen werden in der Sitzung vorgestellt.

 


Bisher waren folgende Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder in folgenden Ausschüssen vertreten: 

 

Bau-, Planungs- und Umweltausschuss

Feuerschutzausschuss

Schulausschuss

Jugendausschuss

Andreas Perlebach

Sven Jürgen Mayer

Kira Hacke

Schülervertreter

Kai Ludolf

Vertreter der Jugendfeuerwehren

Torben Gerlof

Gerald Bergling

Sönke Kayser

stv. Schülervertreter

Silke Pieper

Vertreterin der Jugendarbeit

Heiko Obst

Matthias-Klaus Luttmann

Martina Meyhöfer

Elternvertreterin

N.N.

Vertreter der Sportvereine

N.N.
Vertreter der Friedhöfe

 

Oliver Wolter

Lehrervertreter

Daniel Schmidt

Vertreter der Kirche

 

 

Timo Volksdorf

stv. Elternvertreter

als Abwesenheits-

vertreter

Kathrin Lüdtke

Vertreterin des Gesamtelternrats der Kita´s

 

 

 

Karin Single

Vertreterin des

Trägers DRK

 

 

 

Ulla Schlichting

Vertreterin des Trägers Kirche

 

Hinweis: Andreas Perlebach wurde in den Samtgemeinderat gewählt und steht als Bürgervertreter nicht mehr zur Verfügung.

 

Zu e)

Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren.

Die Zugriffsrechte sind demnach: ____________________________________________

 

Die Fraktionen/Gruppen benennen in der o.g. Zugriffsreihenfolge die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen und bestimmen die Vorsitze aus der Mitte der Ausschussmitglieder.

 

Rechtsgrundlage:

§§ 71 - 73 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG),

§§ 3, 13 Abs. 2 AGKJHG

§ 110 Nds. Schulgesetz

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71_73 (258 KB)      
Anlage 2 2 AG_KJHG 3_13x_ (180 KB)      
Anlage 3 3 NSchG_110 (167 KB)      
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