Vorlage - SGM/2016/008
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Beschlussvorschlag:
Zu a)
Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Samtgemeinderates werden folgende Ausschüsse gebildet:
- Haushaltsausschuss
- Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- Feuerschutzausschuss
- Schulausschuss
- Jugendausschuss
Zu b)
Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird auf neun festgesetzt.
Die Zahl der Bürgervertreter/innen, beratenden oder sonstigen Mitglieder wird wie folgt festgesetzt:
Ausschuss | Anzahl |
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | 3 und 1 Vertreter der Friedhöfe |
Feuerschutzausschuss | 3 Vertreter |
Schulausschuss | 1 Lehrervertreter 1 Abwesenheitsvertreter für Lehrervertreter 1 Elternvertreter 1 Abwesenheitsvertreter für Elternvertreter 1 Schülervertreter 1 Abwesenheitsvertreter für Schülervertreter |
Jugendausschuss | 1 Vertreter der Jugendfeuerwehren 1 Vertreter der Kirchengemeinden 1 Vertreter der Sportvereine 1 Vertreter der Jugendarbeit 1 Vertreter des Gesamtelternrates der Kita‘s und je 1 Vertreter der Betriebsträger der Kita’s (DRK/Kirche) |
Zu c)
Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie folgt festgestellt:
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
- _________-Fraktion =________________ Sitze
- _________-Fraktion =________________ Sitze
Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis _______.
Zu d)
Die Besetzung der Ausschüsse wird wie folgt festgestellt:
Haushaltsausschuss | Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Feuerschutzausschuss
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Schulausschuss | Jugendausschuss |
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Bürgervertreter / beratende Mitglieder
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Feuerschutz-ausschuss | Schulausschuss | Jugendausschuss
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1. | 1. | 1. | 1. |
2. | 2. | 2. | 2. |
3. | 3. | 3. | 3. |
4. |
| 4. | 4. |
5. |
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| 5. |
6. |
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| 6. |
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| 7. |
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| 8. |
Zu e)
Die Ausschussvorsitze werden den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:
Fraktion / Gruppe | Ausschuss |
1. Zugriff |
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2. Zugriff |
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3. Zugriff |
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4. Zugriff |
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5. Zugriff |
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Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:
Ausschuss | Vorsitz | Vertretung |
Haushaltsauschuss |
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss |
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Feuerschutzausschuss |
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Schulausschuss |
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Jugendausschuss |
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Sachverhalt:
Zu a)
Aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Samtgemeinderates beratende Ausschüsse gebildet werden. Die fachorientierte Ausschussbildung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Bisher gab es folgende Ausschüsse: Haushaltsausschuss, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Feuerschutzausschuss, Schulausschuss und Jugendausschuss.
Zu b)
Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von neun hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
Zu c)
Die Ausschüsse werden in der Weise gebildet, dass die vom Samtgemeinderat festgelegte Zahl der Sitze auf die Benennungen der einzelnen Fraktionen und Gruppen des Samtgemeinderates entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen oder Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen und Gruppen verteilt werden. Dabei erhält jede Fraktion oder Gruppe zunächst so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, auf die Fraktionen und Gruppen zu verteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los, das der Ratsvorsitzende zu ziehen hat.
Aus dieser Berechnung ergibt sich bei neun Ausschussmitgliedern folgende Verteilung
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
- _________-Fraktion =________________ Sitze
- _________-Fraktion =________________ Sitze
Zu d)
Nach der unter Beschlussvorschlag c) erläuterten Sitzverteilung sind die entsprechenden Ausschusssitze zu verteilen.
Bei der Ausschussbildung sind für den Jugendausschuss Sonderregelungen zu beachten.
Kreisangehörige Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 5000, die die Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen und die eine entsprechende Vereinbarung mit den Landkreisen als Träger der Jugendhilfe abgeschlossen haben, müssen regelmäßig einen Jugendausschuss bilden. Für diese Ausschussbildung ist die sogenannte Frauenquote (die Hälfte der stimmberechtigten Samtgemeinderatsmitglieder bzw. deren Vertreter sollen Frauen sein) anzuwenden.
Zusätzlich können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen werden, die kein Stimmrecht besitzen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Mitglieder des Samtgemeinderates sein. Die Anzahl der beratenden Mitglieder wird vom Rat im Rahmen der Vorgaben des § 71 Abs. 7 NKomVG festgelegt.
Für den Schulausschuss greifen nach dem Nds. Schulgesetz spezielle Regelungen, wonach vorgeschrieben ist, dass dem Ausschuss mindestens ein Lehrervertreter, ein Elternvertreter und ein Schülervertreter anzugehören haben. Von dieser Mindestregelung ist dahingehend abgewichen worden, dass für den/die Lehrer-/Schüler-/Elternvertreter/in ein Abwesenheitsvertreter bestimmt wird.
Die vorliegenden Benennungen werden in der Sitzung vorgestellt.
Spezielle Regelungen bestehen ebenfalls für den Jugendausschuss nach dem Jugendhilfegesetz, wonach in diesem Jugendausschuss beratende Mitglieder aus dem Bereich der freien Jugendpflege zu berufen sind. Als beratende Mitglieder waren bisher 1 Vertreter der Jugendfeuerwehren, 1 Vertreter der Kirchengemeinden, 1 Vertreter der Sportvereine, 1 Vertreter der Jugendarbeit, 1 Vertreter des Gesamtelternrates der Kita´s und je 1 Vertreter der Betriebsträger der Kindertagesstätten (DRK/Kirche) benannt worden. Die vorliegenden Benennungen werden in der Sitzung vorgestellt.
Bisher waren folgende Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder in folgenden Ausschüssen vertreten:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Feuerschutzausschuss | Schulausschuss | Jugendausschuss | |
Andreas Perlebach | Sven Jürgen Mayer | Kira Hacke Schülervertreter | Kai Ludolf Vertreter der Jugendfeuerwehren | |
Torben Gerlof | Gerald Bergling | Sönke Kayser stv. Schülervertreter | Silke Pieper Vertreterin der Jugendarbeit | |
Heiko Obst | Matthias-Klaus Luttmann | Martina Meyhöfer Elternvertreterin | N.N. Vertreter der Sportvereine | |
N.N. |
| Oliver Wolter Lehrervertreter | Daniel Schmidt Vertreter der Kirche | |
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| Timo Volksdorf stv. Elternvertreter als Abwesenheits- vertreter | Kathrin Lüdtke Vertreterin des Gesamtelternrats der Kita´s | |
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| Karin Single Vertreterin des Trägers DRK | |
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| Ulla Schlichting Vertreterin des Trägers Kirche | |
Hinweis: Andreas Perlebach wurde in den Samtgemeinderat gewählt und steht als Bürgervertreter nicht mehr zur Verfügung.
Zu e)
Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren.
Die Zugriffsrechte sind demnach: ____________________________________________
Die Fraktionen/Gruppen benennen in der o.g. Zugriffsreihenfolge die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen und bestimmen die Vorsitze aus der Mitte der Ausschussmitglieder.
Rechtsgrundlage:
§§ 71 - 73 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG),
§§ 3, 13 Abs. 2 AGKJHG
§ 110 Nds. Schulgesetz
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_71_73 (258 KB) | ||||
2 | AG_KJHG 3_13x_ (180 KB) | ||||
3 | NSchG_110 (167 KB) |