Vorlage - SGM/2016/009  

Betreff: Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Nr. 37 "Oberaller";
hier: Nennung von zwei Mitgliedern und deren Vertreter
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 91 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.11.2016 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71  
Satzung Unterhaltungsverband Oberaller  

Beschlussvorschlag:

 

Für die Wahl zum Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Nr. 37 „Oberaller“ werden für die Dauer der Wahlperiode vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 benannt:

 

als Mitglied

als Vertretung

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Samtgemeinde Meinersen ist Mitglied im Unterhaltungsverband Nr. 37 „Oberaller“. Das Einzugsgebiet dieses Verbandes umfasst im Bereich der Samtgemeinde Meinersen Teile der Gemeinde Müden (Aller) in Größe von 2.822 ha, Leiferde in Größe von 1.870 ha und Meinersen in Größe von 112 ha. Aus diesem Bereich sind zwei Vertreter/innen sowie deren persönliche Vertreter für die Wahl in den Verbandsausschuss zu benennen.

 

Zurzeit wird die Samtgemeinde vertreten durch Herrn Kai Krüger (Vertreter: Ingo Ahlers) und Herrn Thomas Spanuth (Vertreter: Werner von Grünhagen).

 

Rechtsgrundlage

§ 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 8 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Nr. 37 „Oberaller“ in der zurzeit gültigen Fassung

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71 (250 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Unterhaltungsverband Oberaller (605 KB)      
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