Vorlage - SGM/2016/010  

Betreff: Vertretung der Samtgemeinde Meinersen in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Nr. 44 "Untere Fuhse";
hier: Nennung eines Ausschussmitgliedes und eines Vertreters/einer Vertreterin
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.11.2016 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71  
Satzung Unterhaltungsverband Nr 44 Untere Fuhse  

Beschlussvorschlag:

 

Als Vertreter/in in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Nr. 44 „Untere Fuhse“ werden für die Dauer der Wahlperiode des Samtgemeinderates benannt:

 

als Mitglied

als Vertretung

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Als Mitglied im Unterhaltungsverband Nr. 44 „Untere Fuhse“ ist die Samtgemeinde mit einer Vertreterin/einem Vertreter in die Verbandsversammlung vertreten. Diese/Dieser kann durch einen persönlich zu benennenden Vertreter vertreten werden.

Zurzeit nimmt Herr Ernst-August Niebuhr diese Aufgabe wahr (Vertreter ist Wilfried Voiges).

 

Rechtsgrundlage

§ 71 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 18 der Satzung des Unterhaltungsverbandes „Untere Fuhse“ in der zurzeit gültigen Fassung

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71 (250 KB)      
Anlage 2 2 Satzung Unterhaltungsverband Nr 44 Untere Fuhse (663 KB)      
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