Vorlage - SGM/2016/015  

Betreff: Vertretung der Samtgemeinde Meinersen im Verein "Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V."
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.11.2016 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
Satzung Kuenstlerhaus Meinersen  

Beschlussvorschlag:

 

Als Mitglied im Vorstand des Vereins „Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V.“ wird für die Dauer der Wahlperiode die Samtgemeinde Meinersen durch

 

 

 

vertreten.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 der Satzung des Vereins „Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V.“ kann die Samtgemeinde Meinersen ein Mitglied in den Vorstand des Vereins benennen. Bisheriges Mitglied im Vorstand des Vereins war Frau Rienelt Walkhoff.

 

Rechtsgrundlage

§ 11 der Satzung des Vereins „Künstlerhaus Meinersen und Umgebung e.V.“ in der derzeit gültigen Fassung

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung Kuenstlerhaus Meinersen (102 KB)      
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