Vorlage - SGM/2013/209-02
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Beschlussvorschlag:
Für die Errichtung der Garagen werden 22.300,00 € außerplanmäßig bereitgestellt.
Sachverhalt:
Aufgrund der gewählten Ausführungsweise der Garagen – ursprünglich waren Fertiggaragen angedacht (diesen wären jedoch nicht genehmigungsfähig gewesen), welche keine Fundamente, sondern nur Auflagepunkte benötigen und über einen Betonboden verfügen - und bisher nicht berücksichtigter Kosten für Pflasterung, Fundamentierung und Stromanschluss ist mit Gesamtkosten von 44.300,00 € zu rechnen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Somit entstehen bei einer Nutzungsdauer von 50 Jahren insgesamt jährliche Abschreibungen in Höhe von 900,00 € und der Finanzhaushalt wird mit insgesamt 44.300,00 € belastet.
Anlage/n:
keine