Vorlage - HIL/2015/243
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Beschlussvorschlag:
Die Benutzungssatzung der Gemeinde Hillerse für den Dorfgemeinschaftsraum im Untergeschoß der Turnhalle vom 18.05.1999 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.12.2007 wird aufgehoben.
Sachverhalt:
Das „Haus der Vereine“ wurde vom Trägerverein Dorfgemeinschaftshaus Hillerse e.V. errichtet und am 29. Mai 2015 eingeweiht.
Die Gemeinde überlässt dem Verein ab 01. Juli 2015 unentgeltlich das Gebäude „Haus der Vereine“ (Flur 9 Flurstück 14/11 der Gemarkung Hillerse) zur Nutzung und Bewirtschaftung.
Das Gebäude steht den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung von Vereinszwecken zur Verfügung.
Somit besteht kein Bedarf mehr für die bisherige Nutzung des Dorfgemeinschaftsraumes im Untergeschoss der Turnhalle. Dieser Raum wird rückübertragen an die Grundschule Hillerse und steht als Bewegungsraum dem Schulbetrieb zur Verfügung. Zusätzlich kann der Raum in den Abendstunden für den Breitensport (Gymnastik, Rückenschule, Jazzdance etc.) genutzt werden. Der Schulbetrieb hat dabei immer Vorrang.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Satzung - Entwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Aufhebung Benutzungssatzung DGR HIL (131 KB) |