Vorlage - MUE/2015/290  

Betreff: Pflichtenbelehrung der Bürgervertreter;
hier: Haushaltsausschuss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Anhörung
23.07.2015 
21. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_40_43  

Sachverhalt:

 

Das bisherige nicht dem Gemeinderat angehörige Mitglied Marian Meyer wurde in der Sitzung des Rates am 15.06.2016 als neues Ratsmitglied verpflichtet. Ein nachfolgender Bürgervertreter im Haushaltsausschuss ist zu verpflichten. 

 

Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörige Mitglieder des Haushaltsausschusses

 

 

Patrik Schubert

 

 

ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Verpflichtung und Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister per Handschlag vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_40_43 (257 KB)      
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