Vorlage - MUE/2015/290
|
|
Sachverhalt:
Das bisherige nicht dem Gemeinderat angehörige Mitglied Marian Meyer wurde in der Sitzung des Rates am 15.06.2016 als neues Ratsmitglied verpflichtet. Ein nachfolgender Bürgervertreter im Haushaltsausschuss ist zu verpflichten.
Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörige Mitglieder des Haushaltsausschusses
Patrik Schubert
|
ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Verpflichtung und Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister per Handschlag vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Rechtsvorschrift NKomVG §§ 71_40_43 (257 KB) |