Vorlage - HIL/2016/008  

Betreff: Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
02.11.2016 
1. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_106  

Beschlussvorschlag:

 

Das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors der Gemeinde Hillerse wird übertragen an

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat beschließt, wer den Gemeindedirektor vertritt. Der Vertreter führt die Bezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ und ist ebenfalls in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Hillerse vom 31.10.2002 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.06.2013 erhält der nebenamtliche stv. Gemeindedirektor eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 EUR.

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_106 (226 KB)      
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