Vorlage - LEI/2016/010
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Beschlussvorschlag:
Zum/zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in wird
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und zum/zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in wird
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gewählt.
Sachverhalt:
Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten Vertreterinnen/Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschl. der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
In Abweichung der kommunalrechtlichen Regelungen (max. drei Stellvertreter) ist durch Hauptsatzung der Gemeinde Leiferde die Zahl der Stellvertreter auf zwei festgelegt worden.
Die Reihenfolge der Vertretung regelt die Hauptsatzung.
Rechtsgrundlage
§ 105 Absatz 4 i.V.m. § 81 Absatz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Leiferde
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Leiferde vom 05.07.2012 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 11.06.2013 erhalten die stellvertretenden Ratsvorsitzenden eine monatliche Aufwandsentschädigung von 130,00 EUR.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_81_105 (235 KB) | ||||
2 | Hauptsatzung (299 KB) |