Vorlage - SGM/2015/461  

Betreff: Umbildung des Jugendausschusses
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 12 91 21 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.07.2015 
21. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Rechtsvorschrift NKomVG § 71  
Rechtsgrundlage §§ 3_13 Nds_AG_SGB_VIII  

Beschlussvorschlag:

 

Der Samtgemeinderat stellt folgende vorgeschlagene Umbesetzung im Jugendausschuss fest:

 

Als nachfolgendes beratendes Mitglied (Vertreter der Jugendarbeit) für Herrn Rene Reichwald wird

 

Silke Pieper

 

benannt.

 


Sachverhalt:

 

Die Ausschussbesetzung ist gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen aufgrund der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen vorzunehmen.

 

Spezielle Regelungen bestehen ebenfalls für den Jugendausschuss nach §§ 3, 13 Nds. AG SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe, wonach in den Jugendausschuss beratende Mitglieder aus dem Bereich der freien Jugendpflege zu berufen sind.

 

Herr Rene Reichwald war bis 03.11.2014 beratendes Mitglied als Vertreter der Jugendarbeit im Jugendausschuss.

 

Als Nachfolger für Herrn Reichwald als Vertreter der Jugendarbeit wurde seitens der Jugendpflege der Samtgemeinde Frau Pieper benannt.

 

Das Ergebnis der Neubesetzung hat der Samtgemeinderat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsvorschrift NKomVG § 71 (242 KB)      
Anlage 2 2 Rechtsgrundlage §§ 3_13 Nds_AG_SGB_VIII (126 KB)      
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