Vorlage - MUE/2015/292  

Betreff: Erhebung eines Straßenbaubeitrages für die Anlage "Lüßmannstraße" in Ettenbüttel;
- Aufwandsspaltung -
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 22 53 10/52 - Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.07.2015 
21. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan Lüßmannstraße  

Beschlussvorschlag:

 

Für das Abrechnungsgebiet „Lüßmannstraße“ in Ettenbüttel wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Müden (Aller) – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

  • Erneuerung der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung

 

beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage „Lüßmannstraße“ ausgebaut werden, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannte Teileinrichtung zu erreichen.

 

Die Straßenentwässerung stellt wie die Fahrbahn, die Gehwege, die Straßenbeleuchtung u.a. eine Teileinrichtung der öffentlichen Anlage „Straße“ dar.

 

Der Mischwasserkanal in Ettenbüttel besitzt eine Dreifach-Funktion:

 

  • Schmutzwasserbeseitigung
  • Niederschlagsentwässerung der Grundstücke
  • Straßenentwässerung

 

Der Wasserverband Gifhorn hat den Mischwasserkanal in der vorgenannten Straße mit einem sogenannten Inliner-Verfahren erneuert. Diese Baumaßnahme stellt beim Wasserverband Gifhorn eine Investitionsmaßnahme dar, die automatisch die Festsetzung eines Straßenbaubeitrages nach sich zieht.

 

Die Kosten der Baumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 15.05.2012 dargelegt. Hierbei wurde den Anliegern eine gemeindliche Beteiligung in Höhe von 27.000,00 € genannt.

 

 

Nach Eingang der Schlussrechnungen des Wasserverbandes Gifhorn am 23.10.2014 ergibt sich nunmehr ein abschließender gemeindlicher Anteil in Höhe von 15.078,55 €.

 

Bei der Anlage „Lüßmannstraße“ handelt es sich eindeutig um eine öffentliche Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr. Nach § 4 der Straßenbaubeitragssatzung ergibt sich danach folgende Kostenverteilung:

 

Gemeinde                 50 v. H.                 – 7.539,28 €

Anlieger                    50 v. H.                 – 7.539,27 €

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund der vorgelegten Schlussrechnung des Wasserverbandes Gifhorn ergeben sich Einzahlungen in Höhe von 7.539,27 €.

 

Bei einer Nutzungsdauer der Entwässerungsanlage (Inliner) von 30 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (251,31 €/Jahr, Berechnung: 7.539,27 € : 30 Jahre).

 

 

 


Anlage/n:

Lageplan „Lüßmannstraße“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Lüßmannstraße (631 KB)      
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