Vorlage - HIL/2011/011
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Beschlussvorschlag:
Zum/zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in wird
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und zum/zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in wird
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gewählt.
Sachverhalt:
Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten Vertreterinnen/Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschl. der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
In Abweichung der kommunalrechtlichen Regelungen (max. drei Stellvertreter) ist durch Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse die Zahl der Stellvertreter auf zwei festgelegt worden.
Die Reihenfolge der Vertretung regelt die Hauptsatzung.
Rechtsgrundlage
§ 105 Absatz 4 i.V.m. § 81 Absatz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß Entschädigungssatzung vom 31.10.2002 erhalten die stellvertretenden Bürgermeister/innen eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 125,00 EUR.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage 2011_011 (11 KB) | ||||
2 | Neufassung Hauptsatzung (321 KB) |
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