Vorlage - SGM/2011/039  

Betreff: Wärmeanbindung des Waldbades an die Biogasanlage
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
26.01.2011 
27. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
14.02.2011 
25.Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Für die Wärmeanbindung des Waldbades an die Biogasanlage werden zusätzlich notwendige Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 EUR überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Betreibern der Biogasanlage Verhandlungen hinsichtlich einer möglichen Kostenbeteiligung und Fragen der Bauausführung zu führen.

 

Bei Einigung über eine Kostenbeteiligung der Betreiber der Biogasanlage wird die Verwaltung beauftragt, die Arbeiten ggfls. eigenständig durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Für die Anbindung des Waldbades an die Biogasanlage zur Nutzung der anfallenden Abwärme wurde Mitte 2010 ein Zuschussantrag an die GLL Braunschweig gestellt.

 

Die zum damaligen Zeitpunkt kalkulierten Kosten in Höhe von 90.000,00 EUR wurden in den Haushalt 2011 eingestellt.

 

Die GLL hat nun telefonisch mitgeteilt, dass nach Bereitstellung der Mittel eine Förderung in Höhe von 50 % der Nettobaukosten (ohne Berücksichtigung einiger Einzelposten in den vorgelegten Angeboten) gewährt werden kann und um Vorlage neuer Angebote gebeten.

 

Für die Erstellung der Erdarbeiten und für die Wärmeanbindung liegen aktualisierte Angebote vor. Nach Vorlage der aktualisierten Angebote belaufen sich die Kosten für die Anbindung auf also insgesamt ca. 95.000,00 EUR.

 

Die Höhe der Zuwendung wird seitens der GLL aufgrund der aktualisierten Angebote zurzeit genau berechnet und würde sich auf ca. 30.000,00 EUR belaufen. Der im Haushalt 2011 aufgenommene Ansatz in Höhe von 90.000,00 EUR ist entsprechend zu korrigieren.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund der Investitionserhöhung in Höhe von 5.000,00 EUR werden sich die Abschreibungen (25 Jahre) geringfügig zu Lasten des Ergebnishaushaltes um 200,00 EUR/jährlich erhöhen. Durch die um 60.000,00 EUR verringerte Zuschusssumme ergibt sich bei der Auflösung von Sonderposten eine Verschlechterung um 2.400,00 EUR/jährlich (1.200,00 EUR statt 3.600,00 EUR) im Ergebnishaushalt.

 

Im Finanzhaushalt erhöhen sich durch die neue Investitionssumme die Auszahlungen um 5.000.00 EUR. Durch Verringerung der eingeplanten Zuschusssumme ergeben sich Mindereinnahmen von 60.000,00 EUR. Dadurch tritt eine Verschlechterung der Liquidität ein.

 


Anlage/n:

Keine

 

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