Vorlage - SGM/2015/469  

Betreff: "Betrauungsakt für die Tourismusorganisation - Südheide Gifhorn"
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Vorberatung
24.09.2015 
22. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
SSG_Vertrag Betrauungsakt  

Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Meinersen schließt als kommunaler Gesellschafter der Südheide Gifhorn GmbH einen Betrauungsakt für die Tourismusorganisation Südheide Gifhorn GmbH.

 


Sachverhalt:

 

Bereits 2005 wurde ein Gesellschaftsvertrag mit der Tourismusorganisation Südheide Gifhorn GmbH (SGG) geschlossen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen der „Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ seitens der EU (ABI. der EU C8 vom 11. 01 2012) muss für finanzielle Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und den öffentlichen Unternehmen ein Betrauungsakt erfolgen.

 

Die Gesellschafter betrauen die Tourismusorganisation Südheide Gifhorn GmbH (SGG) im Rahmen dieses Betrauungsaktes (siehe Anlage) mit den in diesem Betrauungsakt definierten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI).

Bei diesen Dienstleistungen handelt es sich um wirtschaftliche Tätigkeiten, die mit besonderen Gemeinwohlverpflichtungen verbunden sind und die im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden.

 

Die Gesellschafter bekennen sich zur kommunalen Wirtschaftsförderung, zur Stärkung der Finanzkraft, zur Sicherung von Arbeitsplätzen, zur Verbesserung der Standortbedingungen und mithin zu einem Tourismusmarketing im Interesse ihrer Einwohner, bei dem es sich somit um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse handelt.

 

Ziel der Südheide Gifhorn GmbH ist die Umsetzung der Aufgaben des kreisweiten Tourismusmarketing.

 

Dieser Betrauungsakt regelt die Ausgleichszahlungen (Zuwendungen) der Gesellschafter an die SGG.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bereits seit 2005 wird der Zuschuss an die SGG gezahlt, die Mittel in Höhe von 4.500 € stehen unter dem Kostenträger Tourismus 5750000 bereit.

 

 


Anlage/n:

Vertrag Betrauungsakt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SSG_Vertrag Betrauungsakt (491 KB)      
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