Vorlage - SGM/2015/470
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Beschlussvorschlag:
Der Herrichtung der alten Kita Hillerse für die Schaffung von 2 Wohneinheiten für die Unterbringung von Flüchtlingen wird zugestimmt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 45.000,00 EUR werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Aufgrund des weiteren Vorhaltens des Flüchtlingswohnheimes Meinersen war die Samtgemeinde Meinersen aufgrund der bestehenden Heranziehungssatzung des Landkreises Gifhorn nicht verpflichtet, weitere Asylbewerber im Rahmen der Verteilungsquoten aufzunehmen. Die Verteilung richtet sich nach den jeweiligen Einwohnerzahlen der Kommunen. Aus den o.g. Gründen ist die Samtgemeinde Meinersen dabei unberücksichtigt geblieben.
Aufgrund der zunehmenden Zahl der Flüchtlinge, insbesondere aus Syrien, hat sich die Situation der Unterbringung der Flüchtlinge bundesweit verschärft.
Seitens des Landkreises Gifhorn wurde bereits signalisiert, dass – auch aufgrund der Schaffung einer Flüchtlingsunterbringung auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes Ehra-Lessien – alle Kommunen des Landkreises aufgrund der steigenden Zahl der Flüchtlinge in die Berechnung der Verteilungsquoten mit einbezogen werden müssen.
Für die Samtgemeinde Meinersen wird dies bedeuten, dass in Zukunft Flüchtlinge aufzunehmen sind.
Im Rahmen der Heranziehung sind die Samtgemeinden u. a. für die Besorgung der Unterkünfte zuständig. Entsprechende Mietkosten trägt der Landkreis Gifhorn. Ebenso werden entsprechende Mietkosten für Liegenschaften im Eigentum der Kommunen gezahlt.
Aufgrund des Neubaus der Kita Hillerse ist beabsichtigt, die alte Kita für eine Unterbringung von Flüchtlingen herzurichten. Mit Vertretern des Landkreises wurde die Liegenschaft in Augenschein genommen und ist für diesen Zweck geeignet.
Die geplante Raumaufteilung, bei der noch Einzelheiten zu klären sind, ist in der Anlage beigefügt.
Es können hier zwei Wohneinheiten geschaffen werden. Je Wohneinheit ist eine Unterbringung einer Familie mit 2 bis 3 Kindern möglich.
Eine Nutzung des angrenzenden Containers ist mangels nicht vorhandener Versorgungsleitungen für eine weitere Unterbringung nicht geeignet.
Hier ist beabsichtigt, diese Räumlichkeit als Lagerfläche für Spenden aus der Bevölkerung (insbesondere Kleiderspenden) zu nutzen.
Die Nutzungsentschädigung seitens des Landkreises ist abhängig von der untergebrachten Personenzahl. Ausgehend von 2 Wohneinheiten mit einer Unterbringung von insgesamt 4 Erwachsenen und 4 Kindern ist mit einer Nutzungsentschädigung des Landkreises in Höhe der angemessenen Kaltmiete von ca. 895,00 EUR monatlich zu rechnen.
Nach den derzeitigen groben Kostenermittlungen sind folgende Arbeiten für eine Herrichtung notwendig:
- Streichen der Wände
- Einbau von Duschen
- Einbau von Waschbecken und WC (die vorhandenen sind auf Kleinkindergröße
abgestimmt und für Erwachsene nicht geeignet.
- Einbau von Leichtbauwänden
- Erhöhung der vorhandenen Küchenblöcke und evtl. Ergänzung der Ausstattung mit
Kochplatte, Backofen, Kühlschrank
- Anschluss von Waschmaschinen
Zusätzlich wird derzeit versucht, auf dem Privatmarkt Wohnungen zu mieten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Die außerplanmäßig zur Verfügung gestellten Mittel belasten den Ergebnishaushalt in entsprechender Höhe und führen zu Auszahlungen im Finanzhaushalt.
Für die zukünftigen Haushaltsjahre entstehen Folgekosten für Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwendungen. Durch die Nutzungsentschädigungszahlungen des Landkreises Gifhorn werden monatliche Einnahmen für die Flüchtlingsunterbringung erzielt.
Anlage/n:
Planung der Raumaufteilung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Raumplanung (410 KB) |