Vorlage - LEI/2015/207
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Beschlussvorschlag:
Dem Haushaltsausschuss wird die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zur Beratung empfohlen.
Sachverhalt:
Gemäß § 110 Absatz 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Darin ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll. Das Haushaltssicherungskonzept ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.
Es wird erwartet, dass die Gemeinde Leiferde alle vertretbaren haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen ergreift, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.
Der Haushaltsplanentwurf 2016 der Gemeinde Leiferde weist folgenden Fehlbetrag aus:
Im ordentlichen Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes | -242.300,00 € |
Im außerordentlichen Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes | 0,00 € |
Der ausgewiesene Fehlbetrag im Gesamtergebnishaushalt beruht hauptsächlich auf einer Erhöhung der Samtgemeindeumlage.
Im Finanzhaushalt wird ein Fehlbetrag in Höhe von 156.100,00 € ausgewiesen. Auf eine Kreditaufnahme wird aufgrund des guten Kassenbestandes verzichtet.
Im vorgegebenen Planungszeitraum bis zum Haushaltsjahr 2019 sollen folgende Ziele erreicht werden:
● Vermeidung von Kreditaufnahmen
● Sicherstellung der Finanzierung von Investitionen
● Ausgleich des Ergebnishaushaltes
Die Übersicht des Gesamtergebnishaushaltes zeigt, dass bereits im Vorjahr kein echter Ausgleich erreicht werden konnte. Die formale Haushaltssicherung konnte nur abgewendet werden durch die Fiktion, dass der Haushalt als ausgeglichen gilt, wenn die Überschüsse der beiden folgenden Jahre den Fehlbetrag decken. Diese Alternative stellt sich nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht. Um die vorgegebenen Ziele erreichen zu können, sind daher alle sich bietenden Einsparungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Haushaltsausgleich langfristig zu erreichen.
Bis zur 2. Lesung des Haushaltes sind konkrete Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen zu beziffern und es ist ein Konzept aufzustellen für den Zeitraum, bis zu dem der Haushaltsausgleich zu erreichen ist. Zunächst sollen im Rahmen der Einbringung des Haushaltes die Maßnahmen ermittelt werden, die dann begleitend von der Verwaltung berechnet werden können, so dass es zu einem zahlenmäßig konkreten Konzept kommen kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Mit den zu beschließenden Maßnahmen wird sich eine finanzielle Verbesserung für die Gemeinde ergeben, soweit die Umsetzung dieser Maßnahmen Erfolg zeigt.
Anlage/n:
keine