Vorlage - MUE/2015/307
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Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird nach der Beratung im Fachausschuss formuliert.
Sachverhalt:
Das Personenbeförderungsgesetz in der Fassung vom 07. August 2013 schreibt in § 8 (3) Satz 3 Folgendes vor:
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“
Bauliche Notwendigkeiten
Die Haltepunkte sind erhöht mit sogenannten „Kasseler Bordanlagen“ (ermöglichen einen niveaugleichen Ein-und Ausstieg aus dem Bus) auszustatten und für die Sehbehinderten sind taktile Bodenindikatoren – sogenannte Blindenleitplatten - zu verlegen.
Da die Nahverkehrsbetriebe zunehmend Gelenkbusse einsetzen, beträgt die Aufstelllänge 18 m (Kasseler Bordanlage) plus jeweils 2 m Übergangsbereiche (vorne und hinten), um an die vorhandenen Gegebenheiten anzuschließen. Von diesen Regelmaßen ist – soweit es die örtlichen Verhältnisse auch zulassen - nicht abzuweichen und die Anlagen sind entsprechend zu errichten. Abweichungen an einzelnen Haltepunkten werden nachfolgend erwähnt.
Vorgenannte Vorgaben haben noch einen sicherheitsrelevanten Aspekt und technisch bedingten Hintergrund. Die Türen der Busse – mit Ausnahme der vorderen Eingangstür – sind nicht einzeln ansteuerbar. Das heißt, sobald ein Fahrgast das Öffnen der Tür beim Fahrer durch Tastendruck anfordert und dieser die Freigabe erteilt, öffnen die angeforderten Türen gleichzeitig. Sollte nunmehr eine verkürzte bauliche Anlage vorhanden sein und dieses erkennt ein ortsunkundiger Fahrgast nicht rechtzeitig, so würde ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei einem hinteren Ausstieg, insbesondere bei gehbehinderten Fahrgästen, bestehen.
Soweit örtlich bedingt die Herstellung einer Busaufstellfläche in der vorgenannten Länge nicht möglich ist, müssen Fahrgäste mit Behinderung auch zum Ausstieg ausschließlich die vordere Tür benutzen. Das sollte die absolute Ausnahme sein, eventuell sollte oder muss ein neuer Standort für die Bushaltestelle gefunden werden.
Grundsätzlich werden zunehmend Haltebuchten zu Haltstellenkaps umgebaut, weil es durch die Fahrtrichtungsänderung bei Einfahrt in eine Haltebucht für die Fahrgäste weniger komfortabel und sicherer ist. Außerdem sind die Standzeiten/Haltezeiten der Busse so gering, dass auch keine nennenswerte verkehrliche Beeinträchtigung eintritt. Eine Ausnahme bilden Bundes –und Landesstraßen, hier bleiben aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens die Haltebuchten bestehen.
Möglichkeiten der Förderung
Die Landesnahverkehrsgesellschaft Hannover fördert die bauliche Umgestaltung von vorhandenen Bushaltestellen. Es können sogenannte Sammelanträge für Grunderneuerungen gestellt werden, bei welchen höchstens acht Einzelmaßnahmen in einen Antrag zusammengefasst werden können. Dabei darf jede Haltestelle eine Kostenobergrenze von 35.000,00 € nicht überschreiten. Die Fördersumme beträgt derzeit 75 % der Bauausgaben incl. max. 10% für externe Planungsleistungen. Anträge, welche eine Zuwendungssumme von weniger als 25.000,00 € erreichen, werden nicht entgegen genommen (Bagatellgrenze).
Die Förderanträge sind bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres an die LNVG zu richten, eine Förderung wäre dann frühestens im darauf folgenden Jahr möglich.
Da nunmehr die gesetzliche Grundlage besteht, ist fest davon auszugehen, dass andere Gebietseinheiten gleichfalls Förderanträge stellen werden. Inwieweit der Zuwendungsgeber zukünftig auch alle eingehenden Anträge mit einer Förderzusage beantworten wird, bleibt abzuwarten!
Die Neueinrichtung zusätzlicher Haltestellen wird gleichfalls von der LNVG gefördert, erfordert aber ein gesondertes Antragsverfahren und ist in den vorgenannten Sammelanträgen nicht mit zu erfassen.
Der Vorlage ist eine tabellarische Übersicht mit allen Bushaltepunkten sowie Hinweisen zur Barrierefreiheit und vorhandenem Wetterschutz beigefügt.
Ein Sammelantrag darf höchstens 8 Bushaltestellen beinhalten. In einem Haushaltsjahr kann nur ein Antrag pro Antragsteller bewilligt werden.
In Abstimmung mit den Nahverkehrsbetrieben – VLG und Firma Bischof Reisen -, schlägt die Verwaltung folgende Rangfolge in der Umgestaltung von Bushaltestellen vor:
Müden(Aller)
Sammelantrag Nr. | Haltepunkt/Straße | Geplante Maßnahme | Kostenschätzung |
1 | Flettmarer Straße
Nord-und Südseite | Rückbau der Haltebuchten, Haltestellenkap auf 20 m, 3teilige Bushaltestelle auf der Nordseite, Südseite Wartehalle vorhanden
| 47.000,00 € |
1 | Hauptstraße
Ost- und Westseite | Verlagerung der Haltestellen vor Haus Nr. 4 (Wirtschaftsgebäude) und gegenüberliegend Steinmetzbetrieb, Haltestellenkap auf 20 m, 3teilige Bushaltestelle beidseitig (etwaig Grunderwerb)
| 50.000,00 € |
1 | Hauptstraße (Betreutes Wohnen)
Nord-und Südseite | Aufstellen einer Wartehalle auf der Südseite, Haltestellenkap 20 m auf der Nordseite | 22.000,00 € |
1 | Schule / Dehnenweg /Quellengrund | Haltestellenkap auf je 40 m jeweils im Dehnenweg und Quellengrund, „halber“ Rückbau von Haltebuchten, Wartehallen auf dem Grundstück der Schule
| 85.000,00 € |
Flettmar
Sammelantrag Nr. | Haltepunkt/Straße | Geplante Maßnahme | Kostenschätzung |
2 | Am Bahnhof
Nord-und Südseite | Verlagerung der Haltestelle auf der Südseite vor Haus Nr. 7 (Carports), Standort Nordseite o.K., Rückbau von Haltebuchten, Haltestellenkap auf 20 m eine 3teilige Wartehalle auf der Nordseite
| 40.000,00 € |
2 | nördl. Allerstr.
Ost- und Westseite
| Haltestellenkap auf 20 m, zwei 3teilige Wartehallen | 44.000,00 € |
Sammelantrag Nr. | Haltepunkt/Straße | Geplante Maßnahme | Kostenschätzung |
2 | südl. Allerstr.
Ost- und Westseite | Haltestellenkap auf 20 m, eine 3teilige Wartehalle auf der Westseite
| 37.000,00 € |
2 | Osterfeld / Dorfstraße
Nordseite
| Haltestellenkap auf 20 m, eine 3teilige Wartehalle | 22.000,00 € |
Ettenbüttel
Sammelantrag Nr. | Haltepunkt/Straße | Geplante Maßnahme | Kostenschätzung |
3 | Allertal
Nord-und Südseite | Standortverlagerung auf der Nordseite, Haltestellenkap auf 20 m, zwei 3teilige Wartehallen
| 44.000,00 € |
3 | Allertal /Meinerser Weg
Ost- und Westseite | Haltestellenkap auf 20 m, Haltebucht auf der Westseite bleibt, zwei 3teilige Wartehallen
| 44.000,00 € |
3 | Fuhrenweg / Zur Schmiede
Nord-und Südseite | Haltestellenkap auf 20 m, Standortverlagerung und Fahrbahnverjüngung auf der Nordseite, zwei 3teilige Wartehallen
| 50.000,00 € |
3 | Grüne Heide
Nord-und Südseite | Haltestellenkap auf 20 m, eine 3teilige Wartehalle auf der Nordseite
| 44.000,00 € |
Gilde
Sammelantrag Nr. | Haltepunkt/Straße | Geplante Maßnahme | Kostenschätzung |
4 | Gilde
Ost- und Westseite | Standortverlagerung für die Ostseite vor Haus Nr. 4 A, Haltestellenkap auf 20 m, eine 3teilige Wartehalle
| 44.000,00 € |
Gerstenbüttel
Sammelantrag Nr. | Haltepunkt/Straße | Geplante Maßnahme | Kostenschätzung |
4 | Landstraße Nord- und Südseite | Haltestellenkap auf 20 m, zwei 3teilige Wartehallen
| 44.000,00 € |
Hahnenhorn
Sammelantrag Nr. | Haltepunkt/Straße | Geplante Maßnahme | Kostenschätzung |
2 | Turmstraße
Nordseite | Haltestellenkap auf 20 m, eine 3teilige Wartehalle
| 22.000.00 € |
Brenneckenbrück
Sammelantrag Nr. | Haltepunkt/Straße | Geplante Maßnahme | Kostenschätzung |
4 | Brenneckenbrück
| Zuständig ist das Land Niedersachsen
| 0,00 € |
Langenklint und Hahnenhorn /Siedlung
Sammelantrag Nr. | Haltepunkt/Straße | Geplante Maßnahme | Kostenschätzung |
| Langenklint und Hahnenhorn / Siedlung
| Haltepunkte werden nicht umgestaltet
| 0,00 |
Sammelantrag 1 (2017) | 204.000,00 € |
Sammelantrag 2 (2018) | 165.000,00 € |
Sammelantrag 3 (2019) | 182.000,00 € |
Sammelantrag 4 (2020) | 88.000,00 € |
Gesamtsumme | 639.000,00 € |
75 % ÖPNV Förderung Eigenanteil der Gemeinde Müden (Aller) | 479.250,00 € 159.750,00 €
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Es sind Förderanträge für alle Haltestellen bis zum 31.05.2016 mit einem Realisierungszeitraum 2017-2020 zu stellen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Realisierung der Maßnahmen entstehen Auszahlungen in Höhe von 639.000,00 €,
welche im Finanzhaushalt 2017-2020 unter der Kostenstelle 5410000 zu veranschlagen sind.
Es sind Einzahlungen aus ÖPNV Fördermitteln in Höhe von 479.250,00 € zu erwarten.
Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 25.560,00 € (639.000,00 €/25 Jahre) darzustellen. Gleichzeitig sind Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens (Zuschüsse) in Höhe von jährlich 19.170,00 € zu erwarten.
Anlage/n:
Tabellarische Übersicht der Bushaltestellen
Lagepläne mit Kennzeichnung der Haltepunkte
Bild einer umgebauten „Musterhaltestelle“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Tabellarische Übersicht Bushaltestellen (406 KB) | ||||
2 | Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestellen 1 bis 6 (813 KB) | ||||
3 | Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestelle 7 (273 KB) | ||||
4 | Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestellen 8 bis 11 (335 KB) | ||||
5 | Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestellen 12 bis 13 (221 KB) | ||||
6 | Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestellen 15 bis 28 (1362 KB) | ||||
7 | Bild einer umgebauten Musterhaltestelle (2223 KB) |