Vorlage - MUE/2015/307  

Betreff: Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen in der Gemeinde Müden (Aller)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 65 12 35-Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
10.12.2015 
23. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
16.11.2015 
16. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
Tabellarische Übersicht Bushaltestellen  
Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestellen 1 bis 6  
Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestelle 7  
Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestellen 8 bis 11  
Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestellen 12 bis 13  
Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestellen 15 bis 28  
Bild einer umgebauten Musterhaltestelle  

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nach der Beratung im Fachausschuss formuliert.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Personenbeförderungsgesetz in der Fassung vom 07. August 2013 schreibt in § 8 (3) Satz 3 Folgendes vor:

 

„Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“

 

 

Bauliche Notwendigkeiten

 

Die Haltepunkte sind erhöht mit sogenannten „Kasseler Bordanlagen“ (ermöglichen einen niveaugleichen Ein-und Ausstieg aus dem Bus) auszustatten und für die Sehbehinderten sind taktile Bodenindikatoren – sogenannte Blindenleitplatten - zu verlegen.

 

Da die Nahverkehrsbetriebe zunehmend Gelenkbusse einsetzen, beträgt die Aufstelllänge 18 m (Kasseler Bordanlage) plus jeweils 2 m Übergangsbereiche (vorne und hinten), um an die vorhandenen Gegebenheiten anzuschließen. Von diesen Regelmaßen ist – soweit es die örtlichen Verhältnisse auch zulassen - nicht abzuweichen und die Anlagen sind entsprechend zu errichten. Abweichungen an einzelnen Haltepunkten werden nachfolgend erwähnt.

 

Vorgenannte Vorgaben haben noch einen sicherheitsrelevanten Aspekt und technisch bedingten Hintergrund. Die Türen der Busse – mit Ausnahme der vorderen Eingangstür – sind nicht einzeln ansteuerbar. Das heißt, sobald ein Fahrgast das Öffnen der Tür beim Fahrer durch Tastendruck anfordert und dieser die Freigabe erteilt, öffnen die angeforderten Türen gleichzeitig. Sollte nunmehr eine verkürzte bauliche Anlage vorhanden sein und dieses erkennt ein ortsunkundiger Fahrgast nicht rechtzeitig, so würde ein erhebliches Sicherheitsrisiko bei einem hinteren Ausstieg, insbesondere bei gehbehinderten Fahrgästen, bestehen.

 

Soweit örtlich bedingt die Herstellung einer Busaufstellfläche in der vorgenannten Länge nicht möglich ist, müssen Fahrgäste mit Behinderung auch zum Ausstieg ausschließlich die vordere Tür benutzen. Das sollte die absolute Ausnahme sein, eventuell sollte oder muss ein neuer Standort für die Bushaltestelle gefunden werden.

 

Grundsätzlich werden zunehmend Haltebuchten zu Haltstellenkaps umgebaut, weil es durch die Fahrtrichtungsänderung bei Einfahrt in eine Haltebucht für die Fahrgäste weniger komfortabel und sicherer ist. Außerdem sind die Standzeiten/Haltezeiten  der Busse so gering, dass auch keine nennenswerte verkehrliche Beeinträchtigung eintritt. Eine Ausnahme bilden Bundes –und Landesstraßen, hier bleiben aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens die Haltebuchten bestehen.

 

 

Möglichkeiten der Förderung

 

 

Die Landesnahverkehrsgesellschaft Hannover fördert die bauliche Umgestaltung von vorhandenen Bushaltestellen. Es können sogenannte Sammelanträge für Grunderneuerungen gestellt werden, bei welchen höchstens acht Einzelmaßnahmen in einen Antrag zusammengefasst werden können. Dabei darf jede Haltestelle eine Kostenobergrenze von 35.000,00 € nicht überschreiten. Die Fördersumme beträgt derzeit 75 % der Bauausgaben incl. max. 10% für externe Planungsleistungen. Anträge, welche eine Zuwendungssumme von weniger als 25.000,00 € erreichen, werden nicht entgegen genommen (Bagatellgrenze).

 

Die Förderanträge sind bis spätestens 31. Mai eines jeden Jahres an die LNVG zu richten, eine Förderung wäre dann frühestens im darauf folgenden Jahr möglich.

 

Da nunmehr die gesetzliche Grundlage besteht, ist fest davon auszugehen, dass andere Gebietseinheiten gleichfalls Förderanträge stellen werden. Inwieweit der Zuwendungsgeber zukünftig auch alle eingehenden Anträge mit einer Förderzusage beantworten wird, bleibt abzuwarten! 

 

Die Neueinrichtung zusätzlicher Haltestellen wird gleichfalls von der LNVG gefördert, erfordert aber ein gesondertes Antragsverfahren und ist in den vorgenannten Sammelanträgen nicht mit zu erfassen.

 

 

Der Vorlage ist eine tabellarische Übersicht mit allen Bushaltepunkten sowie Hinweisen zur Barrierefreiheit und vorhandenem Wetterschutz beigefügt.

 

Ein Sammelantrag darf höchstens 8 Bushaltestellen beinhalten. In einem Haushaltsjahr kann nur ein Antrag pro Antragsteller bewilligt werden.

 

In Abstimmung mit den Nahverkehrsbetrieben – VLG und Firma Bischof Reisen -, schlägt die Verwaltung folgende Rangfolge in der Umgestaltung von Bushaltestellen vor:

 


 

Müden(Aller)

 

 

Sammelantrag Nr.

Haltepunkt/Straße

Geplante Maßnahme

Kostenschätzung

1

Flettmarer Straße

 

Nord-und Südseite

Rückbau der Haltebuchten,

Haltestellenkap auf 20 m,

3teilige Bushaltestelle auf der Nordseite, Südseite Wartehalle vorhanden

 

47.000,00 €

1

Hauptstraße

 

Ost- und Westseite

Verlagerung der Haltestellen vor Haus Nr. 4 (Wirtschaftsgebäude) und gegenüberliegend Steinmetzbetrieb,

Haltestellenkap auf 20 m,

3teilige Bushaltestelle beidseitig (etwaig Grunderwerb)

 

50.000,00 €

1

Hauptstraße

(Betreutes Wohnen)

 

Nord-und Südseite

Aufstellen einer Wartehalle auf der Südseite, Haltestellenkap 20 m auf der Nordseite

22.000,00 €

1

Schule / Dehnenweg /Quellengrund

Haltestellenkap auf je 40 m

jeweils im Dehnenweg und Quellengrund, „halber“ Rückbau von Haltebuchten,

Wartehallen auf dem Grundstück der Schule

 

85.000,00 €

 

 

Flettmar

 

 

Sammelantrag

         Nr.

Haltepunkt/Straße

Geplante Maßnahme

Kostenschätzung

2

Am Bahnhof

 

Nord-und Südseite

Verlagerung der Haltestelle auf der Südseite vor Haus Nr. 7 (Carports), Standort Nordseite o.K., Rückbau von Haltebuchten, Haltestellenkap auf 20 m

eine 3teilige Wartehalle

auf der Nordseite

 

40.000,00 €

2

nördl. Allerstr.

 

Ost- und Westseite

 

Haltestellenkap auf 20 m,

zwei 3teilige Wartehallen

44.000,00 €


Sammelantrag

         Nr.

Haltepunkt/Straße

Geplante Maßnahme

Kostenschätzung

2

südl. Allerstr.

 

Ost- und Westseite

Haltestellenkap auf 20 m,

eine 3teilige Wartehalle auf der Westseite

 

37.000,00 €

2

Osterfeld / Dorfstraße

 

Nordseite

 

Haltestellenkap auf 20 m,

eine 3teilige Wartehalle

22.000,00 €

 

 

Ettenbüttel

 

 

Sammelantrag

         Nr.

Haltepunkt/Straße

Geplante Maßnahme

Kostenschätzung

3

Allertal

 

Nord-und Südseite

Standortverlagerung auf der Nordseite,

Haltestellenkap auf 20 m,

zwei 3teilige Wartehallen

 

44.000,00 €

3

Allertal /Meinerser Weg

 

Ost- und Westseite

Haltestellenkap auf 20 m,

Haltebucht auf der Westseite bleibt,

zwei 3teilige Wartehallen

 

44.000,00 €

3

Fuhrenweg / Zur Schmiede

 

Nord-und Südseite

Haltestellenkap auf 20 m,

Standortverlagerung und Fahrbahnverjüngung auf der Nordseite,

zwei 3teilige Wartehallen

 

50.000,00 €

3

Grüne Heide

 

Nord-und Südseite

Haltestellenkap auf 20 m,

eine 3teilige Wartehalle auf der Nordseite

 

44.000,00 €

 

 

Gilde

 

 

Sammelantrag

         Nr.

Haltepunkt/Straße

Geplante Maßnahme

Kostenschätzung

4

Gilde

 

Ost- und Westseite

Standortverlagerung für die Ostseite vor Haus Nr. 4 A,

Haltestellenkap auf 20 m,

eine 3teilige Wartehalle

 

44.000,00 €

 

Gerstenbüttel

 

Sammelantrag

         Nr.

Haltepunkt/Straße

Geplante Maßnahme

Kostenschätzung

4

Landstraße

Nord- und Südseite

Haltestellenkap auf 20 m,

zwei 3teilige Wartehallen

 

44.000,00 €

 

Hahnenhorn

 

 

Sammelantrag

         Nr.

Haltepunkt/Straße

Geplante Maßnahme

Kostenschätzung

2

Turmstraße

 

Nordseite

Haltestellenkap auf 20 m,

eine 3teilige Wartehalle

 

22.000.00 €

 

 

 

Brenneckenbrück

 

 

Sammelantrag

         Nr.

Haltepunkt/Straße

Geplante Maßnahme

Kostenschätzung

4

Brenneckenbrück

 

 

Zuständig ist das Land Niedersachsen

 

0,00 €

 

 

Langenklint und Hahnenhorn /Siedlung

 

 

Sammelantrag

         Nr.

Haltepunkt/Straße

Geplante Maßnahme

Kostenschätzung

 

Langenklint und Hahnenhorn / Siedlung

 

Haltepunkte werden nicht umgestaltet

 

0,00

 

 

Sammelantrag 1 (2017)

204.000,00 €

Sammelantrag 2 (2018)

165.000,00 €

Sammelantrag 3 (2019)

182.000,00 €

Sammelantrag 4 (2020)

88.000,00 €

Gesamtsumme

639.000,00

75 % ÖPNV Förderung

Eigenanteil der Gemeinde Müden (Aller)

479.250,00 €

159.750,00 €

 

 

 

Es sind Förderanträge für alle Haltestellen bis zum 31.05.2016 mit einem Realisierungszeitraum 2017-2020 zu stellen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei einer Realisierung der Maßnahmen entstehen Auszahlungen in Höhe von  639.000,00 €,

welche im Finanzhaushalt 2017-2020 unter der Kostenstelle 5410000 zu veranschlagen sind.

 

Es sind Einzahlungen aus ÖPNV Fördermitteln in Höhe von 479.250,00 € zu erwarten.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 25.560,00 € (639.000,00 €/25 Jahre) darzustellen. Gleichzeitig sind Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens (Zuschüsse) in Höhe von jährlich 19.170,00 € zu erwarten. 

 


Anlage/n:

Tabellarische Übersicht der Bushaltestellen

Lagepläne mit Kennzeichnung der Haltepunkte

Bild einer umgebauten „Musterhaltestelle“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tabellarische Übersicht Bushaltestellen (406 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestellen 1 bis 6 (813 KB)      
Anlage 3 3 Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestelle 7 (273 KB)      
Anlage 4 4 Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestellen 8 bis 11 (335 KB)      
Anlage 5 5 Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestellen 12 bis 13 (221 KB)      
Anlage 6 6 Lageplan mit Kennzeichnung der Bushaltestellen 15 bis 28 (1362 KB)      
Anlage 7 7 Bild einer umgebauten Musterhaltestelle (2223 KB)      
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