Vorlage - SGM/2015/481  

Betreff: Vereidigung des Samtgemeindebürgermeisters
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
28.10.2015 
23. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Erklärung über die Annahme der Wahl  

Sachverhalt:

 

Der Samtgemeindebürgermeister erhält keine Ernennungsurkunde, muss jedoch vereidigt werden.

 

Als Beamter hat der HVB den Diensteid zu leisten (§ 38 BeamtStG). Das nähere Verfahren regelt § 81 Abs. 1 NKomVG. Der HVB ist von der Eidesleistung befreit, wenn er im unmittelbaren Anschluss an seine Amtszeit erneut in dasselbe Amt für eine weitere Amtszeit berufen wird, weil dann das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen gilt (§ 7 Abs. 2 Satz 3 NBG). Schließt sein Beamtenverhältnis als HVB an ein anderes Beamtenverhältnis, auch bei demselben Dienstherrn an, gilt diese Regelung nicht.

 

Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisen (§ 47 NBG):

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine


Anlage/n:

Erklärung über die Annahme der Wahl

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erklärung über die Annahme der Wahl (23 KB)      
Nach oben springen