Vorlage - MUE/2015/310  

Betreff: Haushaltssicherungskonzept 2016
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 21 02-5
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
04.11.2015 
10. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Dem Haushaltsausschuss wird die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes zur Beratung empfohlen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 110 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Darin ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraumes der Haushaltsausgleich erreicht, wie der ausgewiesene Fehlbetrag abgebaut und wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages in künftigen Jahren vermieden werden soll. Das Haushaltssicherungskonzept  ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde mit der Haushaltssatzung vorzulegen.

 

Es wird erwartet, dass die Gemeinde Müden (Aller) alle vertretbaren haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen ergreift, um einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.

 

Der Haushaltsentwurf 2016 der Gemeinde Müden (Aller) weist folgenden Fehlbetrag aus:

 

Im ordentlichen Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes

- 548.300 €

Im außerordentlichen Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes

0 €

Im Ergebnis des Gesamtfinanzhaushaltes

- 316.000 €

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag im Gesamtergebnishaushalt beruht hauptsächlich auf einer Erhöhung der Samtgemeindeumlage.

 

Im Finanzhaushalt wird der Fehlbetrag in Höhe von 316.000 € ausgewiesen. Darin enthalten ist bereits eine Kreditaufnahme für 2016 in Höhe von 400.500 €. Die ordentliche Tilgung kann nicht aus den Mitteln der laufenden Verwaltungstätigkeit bestritten werden. Es ist daher dringend anzuraten, die Einzahlungen bei den laufenden Verwaltungstätigkeiten zu erhöhen.

 

Im vorgegebenen Planungszeitraum bis zum Haushaltsjahr 2019 sollen folgende Ziele erreicht werden:

 

-          Vermeidung von Kreditaufnahmen

-          Sicherstellung der Finanzierung von Investitionen

-          Ausgleich des Ergebnishaushaltes

 

 

 

 

 

Die Übersicht des Gesamtergebnishaushaltes zeigt, dass bereits im Vorjahr ein Defizit von 175.400 € im Ergebnishaushalt ausgewiesen wurde. Die formale Haushaltssicherung konnte nur abgewendet werden, da zu dem Zeitpunkt noch in Vorjahren erwartete Überschüsse für den Ausgleich vorgesehen werden konnten. Diese Alternative stellt sich nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht. Da die vorangegangenen Haushaltsjahre bisher noch nicht abgeschlossen wurden, kann noch keine Aussage über das Ergebnis getroffen werden, so dass nicht bekannt ist, ob weitere Überschüsse erzielt werden konnten. Aufgrund des erwarteten Defizits ist kaum davon auszugehen.

 

Um die vorgegebenen Ziele erreichen zu können, sind daher alle sich bietenden Einsparungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Haushalts-ausgleich langfristig zu erreichen.

 

Bis zur zweiten Lesung des Haushaltes sind konkrete Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen zu beziffern und es ist ein Konzept aufzustellen für den Zeitraum bis zu dem der Haushaltsausgleich zu erreichen ist. Zunächst sollen in dem Rahmen der Einbringung des Haushaltes die Maßnahmen ermittelt werden, die dann begleitend von der Verwaltung berechnet werden können, so dass es zu einem zahlenmäßig konkreten Konzept kommen kann.

 

Hinweis:

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bereits im Haushaltsjahr 2015 ein Defizit ausgewiesen wurde und nunmehr zum neuen Haushaltsplan in den Planjahren 2016, 2017 und 2019 jeweils ein Defizit ausgewiesen wird. Diese Defizite summieren sich auf eine Gesamtsumme von 950.500 €. Dies ist die Summe, die durch Einsparung bzw. Mehrerträge verringert, vermieden oder langfristig durch folgende Haushaltsjahre gedeckt werden muss.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit den zu beschließenden Maßnahmen wird sich eine finanzielle Verbesserung für die Gemeinde ergeben, soweit die Umsetzung dieser Maßnahmen Erfolg zeigt.

 


Anlage/n:

 

keine

Stammbaum:
MUE/2015/310   Haushaltssicherungskonzept 2016   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
MUE/2015/310-01   Haushaltssicherungskonzept 2016 - Tischvorlage -   Fachbereich 20 - Finanzen   Beschlussvorlage
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