Vorlage - LEI/2015/208
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Beschlussvorschlag:
Für das Abrechnungsgebiet „Zum Wohlenberg – Ost“ in Leiferde wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Leiferde – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtungen
● Verbesserung/Erneuerung der Fahrbahn und
● Verbesserung/Erneuerung der Oberflächenentwässerung
beschlossen.
Sachverhalt:
Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage „Zum Wohlenberg – Ost“ ausgebaut worden sind (u.a. Gehweganlage, Straßenbeleuchtung), ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannten Teileinrichtungen zu erreichen.
Die Kosten der Straßenbaumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 05.06.2013 dargelegt.
Im Rahmen der bereits technisch abgeschlossenen Straßenbaumaßnahme liegen der Gemeinde Leiferde sämtliche Schlussrechnungen der bauausführenden Firmen vor. Allerdings kann der beitragsfähige Aufwand noch nicht ermittelt werden, da die abschließende Kostenbeteiligung des Wasserverbandes Gifhorn noch festzulegen ist.
Insoweit wird bei den finanziellen Auswirkungen auf das Zahlenwerk der Vorausleistungserhebung vom 14.10.2014 Bezug genommen.
In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken rot umrandet dargestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
In Abhängigkeit der noch zu ermittelnden Kostenbeteiligung des Wasserverbandes Gifhorn entstehen nach der durchgeführten Vorausleistungserhebung voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von rund 127.700,00 €.
Bei einer Nutzungsdauer der Fahrbahn von 25 Jahren werden die Beiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (2.448,00 €/Jahr, Berechnung: 61.200,00 € : 25 Jahre).
Die für den Straßenentwässerungsanteil entstandenen Aufwendungen werden dem Wasserverband Gifhorn als Investitionskostenzuschuss erstattet. Die Nutzungsdauer der Entwässerungsanlage (Mischwasserkanal) beträgt 75 Jahre. Die auf den Investitionskostenzuschuss festgesetzten Straßenbaubeiträge werden als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (886,67 €/Jahr, Berechnung: 66.500,00 € : 75 Jahre).
Anlage/n:
Lageplan Abrechnungsgebiet „Zum Wohlenberg – Ost“
Kostenverteilung „Zum Wohlenberg – Ost“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Abrechnungsgebiet (327 KB) | ||||
2 | Kostenverteilung (158 KB) |