Vorlage - SGM/2015/486  

Betreff: Fassadensanierung des Rathauses Meinersen
hier: Teilsanierung der Süd-West-Ecke des Rathauses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Entscheidung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
28.10.2015 
23. Sitzung des Samtgemeinderates zurückgestellt     

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fassadensanierung am Rathaus Meinersen durchzuführen. Zusätzlich zu den im Haushalt 2015 vorhandenen 80.000 € (vorgesehen für Anstrich von Fassade und Fenster) werden überplanmäßig gem. § 117 NKomVG 100.000 € im Ergebnis- und Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt. Diese Mittel dienen der Handlungsfähigkeit der Verwaltung.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund von starker Geruchsbelästigung in dem Raum der Kämmerei an der West- und Südseite des Rathauses (Steuerabteilung) und aufgrund immer wieder einfliegender Bienen in die Rathausfassade war es erforderlich, diese öffnen zu lassen.

 

Dabei wurde festgestellt, dass bereits über mehrere Jahre durch den defekten Blendkasten in Höhe der Deckenbalken Wasser eingetreten ist und somit die dahinter liegende Wandverkleidung vollständig durchnässt ist. Diese muss nun umgehend erneuert werden.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht absehbar, welchen Umfang die Sanierungsarbeiten haben werden.

 

Um während der gesamten Maßnahme handlungsfähig zu sein, benötigt die Verwaltung die überplanmäßigen Mittel. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Maßnahme sachlich und zeitlich unaufschiebbar ist.

 

Zunächst stehen für diese Maßnahme Mittel i.H.v. 80.000 € zur Verfügung, die ursprünglich für den Anstrich der Fassade und der Fenster eingeplant waren.

 

Der Anstrich von Fassade und Fenster wird vorerst zurückgestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Da diese Arbeiten Bauunterhaltungsmaßnahmen sind und aus dem laufenden Haushalt realisiert werden, entstehen hier in den Folgejahren keine weiteren Folgekosten wie Abschreibung oder Wartungskosten.

 


Anlage/n:

keine

Nach oben springen