Vorlage - SGM/2015/491  

Betreff: Beschaffung TSF-W für die Feuerwehren Hahnenhorn und Seershausen,
hier: Objektbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 376200 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
08.12.2015 
24. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Feuerschutzausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
17.11.2015 
8. Sitzung des Feuerschutzausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Feuerwehrfahrzeuge über die KWL (Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft) auszuschreiben:

 

1. Beschaffung eines TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser) für die Freiwillige

    Feuerwehr Hahnenhorn

 

2. Beschaffung eines TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser) für die Freiwillige

    Feuerwehr Seershausen

 

 


Sachverhalt:

 

Durch Beschluss des Samtgemeinderates vom 26.06.2013 wurde der von der Firma Forplan erstellte Brandschutzbedarfsplan verabschiedet und für die Organisation und Ausstattung der Feuerwehren der Samtgemeinde Meinersen bis auf weiteres als verbindliches Planungsinstrumentarium festgelegt.

 

Im Rahmen dieses Brandschutzbedarfsplanes ist festgelegt, dass einer Überalterung der Fahrzeuge entgegen zu wirken ist.

 

Unter Berücksichtigung der Reparaturanfälligkeit und auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften sollte lt. Brandschutzbedarfsplan ein Maximalalter der Feuerwehrfahrzeuge von 20 bis 25 Jahren nicht überschritten werden.

 

Das Tragkraftspritzenfahrzeug der Ortsfeuerwehr Hahnenhorn ist zum Beschlusszeitpunkt 23 Jahre alt, das Fahrzeug der Ortsfeuerwehr Seershausen ist zum Beschlusszeitpunkt 22 Jahre alt.

 

Eine weitere Bewirtschaftung beider Fahrzeuge wird im Hinblick auf erforderliche Reparaturmaßnahmen im Rahmen der TÜV-Vorführungen als unwirtschaftlich angesehen.

 

Verwaltungsseitig ist beabsichtigt, die Beschaffung über die KWL abzuwickeln. Die KWL ist eine Tochter des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und führt für die Mitglieder u.a. auch die Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren im Bereich Feuerwehrfahrzeuge durch. Aus Rechtssicherheitsgründen wickelt die Samtgemeinde, wie andere Kommunen auch, die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über die KWL ab. Die Verfahrenskosten bei der KWL betragen 3 % des Auftragswertes, max. jedoch 5.000,00 EUR.

 

Aufgrund des langwierigen Beschaffungsverfahrens ist mit einer Lieferung erst im Jahre 2017 zu rechnen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Beschaffung entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 200.000,00 EUR. Im Haushaltsplan 2015 steht je Fahrzeug eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 100.000,00 EUR zur Verfügung.

 

Da aufgrund der langen Beschaffungsdauer bei einer Bestellung mit einer Lieferung erst im Jahr 2017 gerechnet werden kann, wird im Jahre 2016 lediglich die Lieferung des Fahrgestells zahlungswirksam.

Entgegen dem Haushaltsplanentwurf 2016 soll der vorgesehene volle Mittelansatz (100.000,00 EUR) für das Fahrzeug Hahnenhorn auf beide Fahrzeuge hinsichtlich der Kosten des Fahrgestelles (45.000,00 EUR) verlagert werden. Für die in 2017 zu erfolgende Zahlung des Fahrzeugaufbaus wird dann eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 55.000,00 EUR je Fahrzeug erforderlich.

Dies wird über Veränderungsliste im Rahmen der Haushaltsplanberatungen eingespielt.

 

Bei Umsetzung der Beschaffung erhöhen diese Maßnahmen das Bilanzvolumen.

 

Der jährliche Abschreibungsaufwand für die Fahrzeuge beläuft sich auf insgesamt 10.000,00 EUR bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren.

 

Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten lassen sich im Vorgriff nicht genau benennen. Es handelt sich insbesondere um Treibstoff-, Schmierstoffkosten deren Umfang einsatzabhängig ist.

 


Anlage/n:

Keine

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