Vorlage - SGM/2015/495  

Betreff: Antrag des Waldkindergartens;
hier: Modifizierung der Zuschüsse ab 2016
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10-51 13 16-Poe.
Beratungsfolge:
Jugendausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
19.11.2015 
17. Sitzung des Jugendausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
08.12.2015 
24. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Antrag des Waldkindergartens vom 18.09.2015  
Antrag des Waldkindergartens vom 13.10.2015  
Berechnung des Zuschussbedarfs  

Beschlussvorschlag:

 

Der Waldkindergarten Meinersen e. V. erhält ab 2016 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von insgesamt 43.200,00 €.

Der Zuschuss wird in den Folgejahren um den variablen Anteil (Ausgleichszahlungen Elternbeiträge Beitragsstufe 1 bis 5 zur Beitragsstufe 6 sowie Ausgleichszahlungen für die Kinder im beitragsfreien Jahr zur Beitragsstufe 6) angepasst.

 


Sachverhalt:

 

Seit 2014 erhält der Waldkindergarten Meinersen e. V. einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 35.000,- €, da sich bereits im Haushaltsjahr 2013 ein Defizitbetrag in Höhe von rd. 3.500,- € (insbesondere höhere Personalkosten) ergeben hatte, der durch eine überplanmäßige Ausgabe gedeckt wurde. Die Personalkosten sind insbesondere durch die Verlängerung der Betreuungszeit auf insgesamt 5 Stunden täglich ab dem Kitajahr 2014/15 um ca. 20 % gestiegen. Das Jahr 2014 musste mit einem Defizit von 4.577,11 € abgeschlossen werden, das nur durch einen Überschuss aus den Vorjahren gedeckt werden konnte.

Im Jahr 2016 wird ein weiteres Defizit vom Waldkindergarten erwartet. Dieses kann nicht mehr durch ein Kontoguthaben aus Vorjahren gedeckt werden. Begründet wird dieses Defizit durch geringere Elternbeiträge. Allerdings liegen hierzu noch keine verlässlichen Zahlen für das gesamte Jahr 2016 vor. Weiterhin sind die Personalkosten in erheblichem Maße gestiegen (längere Öffnungszeit/5 Stunden, Tariferhöhungen, Stufensteigerungen, neue Vorgaben der Landesschulbehörde zur Vertretungsregelung).

Nähere Einzelheiten zum Förderantrag ergeben sich aus den anliegenden Schreiben des Waldkindergartens vom 18.09. und 19.10.2015. Um das Defizit in 2016 und ggf. auch in den Folgejahren decken zu können, beantragt der Waldkindergarten eine weitere Modifizierung der Zuschusszahlungen. In Abstimmung mit dem Waldkindergarten Meinersen e. V. wurde die Bezuschussung von der Verwaltung grundlegend überarbeitet und setzt sich nunmehr wie folgt zusammen:

 

  1. Berechnung eines fundierten Sockelbetrages

 

Der Sockelbetrag in Höhe von 33,75 € je Betreuungsstunde und Kind und Monat wird der „Gemeinsamen Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen über Ausgleichszahlungen für die Aufnahme gemeindefremder Kinder“ entnommen. Dieser findet u. a. Anwendung in der aktuellen Jugendhilfevereinbarung mit dem Landkreis Gifhorn und den kreisangehörigen Gemeinden bzw. mit den Städten Wolfsburg und Braunschweig.

 

Die Berechnung für den Waldkindergarten ergibt somit einen Sockelbetrag von 30.375,- € (siehe Ziffer 1 in beiliegender Berechnung).

 

  1. Ausgleichszahlung für die Stufen 1 bis 5 zur Beitragsstufe 6 (Unterschiedsbetrag)

 

Für die Beitragsstufen 1 bis 5 werden jeweils gemäß den tatsächlich eingestuften Eltern (incl. Beachtung von Geschwisterermäßigungen) Ausgleichszahlungen zur Beitragsstufe 6 gewährt.

 

Es ergibt sich ein Ausgleichsbetrag in Höhe von insgesamt 4.896,- € (siehe Ziffer 2 in beiliegender Berechnung).

 

  1. Ausgleichszahlung für die Kinder im beitragsfreien Kindergartenjahr zur Beitragsstufe 6 (Unterschiedsbetrag)

 

Für die Kinder im beitragsfreien Jahr gewährt das Land einen Zuschuss von 120,- € pro Kind und Monat bei einer bis zu achtstündigen Betreuungszeit. Da zurzeit sieben Kinder des Waldkindergartens im beitragsfreien Kindergartenjahr sind, ergibt sich ein Betrag von 7.896,- € (siehe Ziffer 2 in beiliegender Berechnung).

 

  1. Vorleistung der Abschläge zum beitragsfreien Kindergartenjahr

 

Sollte es wie im letzten Jahr noch einmal zu einer Verzögerung bei der Zahlung der Abschläge August Dezember des jeweiligen Jahres seitens der Landesschulbehörde kommen, tritt die Samtgemeinde Meinersen in Vorleistung um die Zahlungsfähigkeit des Waldkindergartens sicherzustellen.

 

  1. Auffangklausel

 

Die Samtgemeinde Meinersen wird dem Waldkindergarten auf Antrag ein evtl. über den o. g. Zuschuss (insg. 43.200,- €) hinausgehenden Fehlbetrag erstatten. Grundsätzlich ist vom Waldkindergarten zum Ende des Kitajahres 15/16 (31.07.16) eine Zwischenbilanz vorzulegen.

 

Es ergibt sich ein Gesamtzuschuss in Höhe von 43.200,- €.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Zuschussbetrag an den Waldkindergarten Meinersen e. V. erhöht sich in 2016 um einen Betrag von 8.200,- € auf nunmehr 43.200,- € (zzgl. Zuschuss des beitragsfreien Kindergartenjahres in Höhe von 7.200,€ = 50.400,- € insg., Kostenträger 3651100). Der Zuschuss für das beitragsfreie Kindergartenjahr wird gleichzeitig vereinnahmt und ist somit kostenneutral.

 


Anlage/n:

Antrag des Waldkindergartens vom 18.09.2015

Antrag des Waldkindergartens vom 13.10.2015

Berechnung des Zuschussbetrages

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag des Waldkindergartens vom 18.09.2015 (144 KB)      
Anlage 2 2 Antrag des Waldkindergartens vom 13.10.2015 (657 KB)      
Anlage 3 3 Berechnung des Zuschussbedarfs (149 KB)      
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