Vorlage - SGM/2014/396-02  

Betreff: Antrag der CDU-Fraktion; hier: Konzept zur Modifizierung der Offenen Jugendarbeit;
Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung der Maßnahme "Schülercafé"
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10 - 51 - Poe.
Beratungsfolge:
Jugendausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
19.11.2015 
17. Sitzung des Jugendausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
08.12.2015 
24. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Das Kinder- und Jugendbüro in Meinersen Am Gajenberg wird zu einem Schülercafé (EG) ausgebaut. Gleichzeitig erfolgt mit dieser Maßnahme eine energetische Gebäudesanierung. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der abschließenden Bewilligung des ILE-Förderantrags.

 


Sachverhalt:

 

Der Politik wurden während der Klausurtagungen insgesamt fünf verschiedene Varianten zur Umsetzung der Maßnahme „Schülercafé“ vorgestellt:

Variante 1: Anbau am Kinder- und Jugendbüro (226.000,- €)

Variante 2:Nutzung des vorhandenen Kiosks in der Realschule (50.000,- €)

Variante 3:Errichtung in einem Überseecontainer (50.000,- bis 70.000,- €)

Variante 4:Errichtung in einem Schulbus (50.000,- bis 70.000,- €)

Variante 5:Ausbau des I. OG im Kinder- und Jugendbüro (100.000,- €)

 

Die Variante 5 wird von der Verwaltung empfohlen, da diese neben der Einrichtung des Schülercafés die vorhandene Einrichtung durch die energetische Sanierung deutlich aufwertet. Außerdem entstehen nur geringe Folgekosten bei der Unterhaltung und Pflege des Gebäudes.

Auch aus pädagogischer Sicht ist die Variante 5 zu favorisieren, da durch eine direkte Anbindung an das Kinder- und Jugendbüro ein offenes Angebot für Kinder und Jugendliche aller Schulformen möglich ist. Zudem können die Räumlichkeiten so auch für schulunabhängige Angebote genutzt werden. Um eine Barrierefreiheit gewährleisten zu können, wird das Schülercafé im Erdgeschoss des Gebäudes eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen der Jugendpflege erhalten ihre Arbeitsplätze im Obergeschoss. 

 

Finanzielle Mittel zur Umsetzung der Maßnahme Schülercafé können über die ILE-Förderung bis zum Februar 2016 beantragt werden. Bei einer Bewilligung stehen die ILE-Mittel bereits im selben Haushaltsjahr zur Verfügung. Die Förderung würde bei Bewilligung 73 % der kalkulierten 100.000,- € betragen.

Als Eigenanteil ergibt sich ein Betrag in Höhe von 27.000 €. Aufgrund der Förderung (nicht aufgrund der Art der Maßnahme) ist die Maßnahme investiv zu veranschlagen (§ 45 GemHKVO).

 

Bisher sind im Haushaltsplan 25.000 € als Aufwand im Ergebnishaushalt für energetisch Maßnahmen enthalten. Diese können – mit der Folge einer reduzierten Samtgemeindeumlage – aus dem Haushaltsentwurf 2016 genommen werden.

 

Die ILE-Förderung könnte auch für die Varianten 1 bis 4 beantragt werden. Jedoch würden bei der ersten Variante höhere Kosten entstehen. Bei den Varianten 2 bis 4 müssten zusätzliche Infrastrukturen unterhalten werden und eine energetische Sanierung der bestehenden Strukturen wäre nicht erfolgt. Des Weiteren ist bei den Varianten 2 und 4 keine Barrierefreiheit gegeben.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Finanzhaushalt entstehen investive Auszahlungen in Höhe von 100.000 € und investive Einzahlungen in Form von Sonderposten in Höhe von 73.000 €. Bei einer Restnutzungsdauer von rd. 67 Jahren ergeben sich im Ergebnishaushalt Abschreibungen in Höhe von jährlich 1.500 € und Sonderpostenauflösungserträge von jährlich 1.000 €.

 

 


Anlage/n:

keine

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