Vorlage - SGM/2015/498  

Betreff: Neufassung der Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
08.12.2015 
24. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG § 59_Erlaeuterung  
SGM_Neufassung_Geschäftsordnung  

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung der Samtgemeinde Meinersen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Bezugnehmend auf die Erläuterung zu § 59 NKomVG (siehe Anlage) kann die Einladung schriftlich, auch durch Fax, oder elektronisch (z.B. E-Mail, Inter- oder Intranet) erfolgen, dabei ist natürlich die technische Erreichbarkeit der Abgeordneten Voraussetzung.

 

Die Gremienarbeit im Ratsinformationssystem ALLRIS und der Umgang mit der ALLRIS-App wird von allen Ratsmitgliedern akzeptiert und hat sich bewährt. Die Ratsmitglieder erhalten bereits seit Einführung des Ratsinformationssystems einen Link per E-Mail und sind technisch erreichbar.

 

Weiterhin wird vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung eine Einsparung durch die ersatzlose Abschaffung der Versendung der Einladung per Brief von Kopier- und Portokosten erreicht.

 

Die Neufassung der Geschäftsordnung § 1 Abs. 1 Satz 2 lautet:

„Die Ladung erfolgt grundsätzlich durch elektronische Übermittlung (E-Mail) unter Hinweis auf die Unterlagen im Ratinformationssystem ALLRIS-® sowie schriftlich per Brief.“

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung

NKomVG § 59 - Erläuterung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG § 59_Erlaeuterung (2172 KB)      
Anlage 2 2 SGM_Neufassung_Geschäftsordnung (251 KB)      
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