Vorlage - SGM/2015/498
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Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Geschäftsordnung der Samtgemeinde Meinersen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Bezugnehmend auf die Erläuterung zu § 59 NKomVG (siehe Anlage) kann die Einladung schriftlich, auch durch Fax, oder elektronisch (z.B. E-Mail, Inter- oder Intranet) erfolgen, dabei ist natürlich die technische Erreichbarkeit der Abgeordneten Voraussetzung.
Die Gremienarbeit im Ratsinformationssystem ALLRIS und der Umgang mit der ALLRIS-App wird von allen Ratsmitgliedern akzeptiert und hat sich bewährt. Die Ratsmitglieder erhalten bereits seit Einführung des Ratsinformationssystems einen Link per E-Mail und sind technisch erreichbar.
Weiterhin wird vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung eine Einsparung durch die ersatzlose Abschaffung der Versendung der Einladung per Brief von Kopier- und Portokosten erreicht.
Die Neufassung der Geschäftsordnung § 1 Abs. 1 Satz 2 lautet:
„Die Ladung erfolgt grundsätzlich durch elektronische Übermittlung (E-Mail) unter Hinweis auf die Unterlagen im Ratinformationssystem ALLRIS-® sowie schriftlich per Brief.“
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Entwurf der Neufassung der Geschäftsordnung
NKomVG § 59 - Erläuterung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG § 59_Erlaeuterung (2172 KB) | ||||
2 | SGM_Neufassung_Geschäftsordnung (251 KB) |